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von ihnen vorschreiben lassen, nicht Privatsachen zu An-gelegenheiten des Landes machen, den Gemeinden nichtHändel und Kosten verursachen und dadurch die Freiheitselbst gefährden sollten. Von diesem Schritte waren dieStrafbaren empfindlich betroffen; da aber beide Ständedemselben ihren Beifall gaben, so wagten sie nicht, wider-spenstig zu sein. Und weil sie ruhig waren, war es auchdas Volk.
Keiner tobte mehr über diese Ruhe als Fridolin Erb.Als Pannerherr und Präsident des Landrathes war erder Hauptanstifter der Ermordung Kellers und Rüdlin-gers gewesen. Der Sturz dieser ehemaligen Volksan-flihrer machte ihn statt vorsichtiger nur noch unverschämter.Nachdem er das Feld seines Herrscherungestümes durchden Mord hinlänglich ausgeräumt hatte, kannte seine Frech-heit keine Grenzen mehr: Verleumdungen, Beschimpfun-gen, Frevelthaten, alles erlaubte er sich, um das Ansehender Obrigkeit, die ihn zurückzuhalten, die Gerichte, dieihn vorzuladen wagten, zu beschimpfen. Ausgeschältenund verfolgt in einer Gegend, bildete er sich einen Anhangin einer andern. Um der Belangung der Behörden zuentgehen, erregte er Empörung auf Empörung. Sei-nen Gewaltthätigkeiten ein Ende zu machen, befahl deräbtische Landvogt seine Verhaftung. Aber noch am näm-lichen Tage forderten sechs und zwanzig Landräthe mitzweihundert angeworbenen, meistens reformirten Män-nern, vom Landvogte die Befreiung desselben, erbra-chen, als sie solche nicht erhielten, das Gefängniß undführten Erb im Triumphe nach Wattwil . Diese Ge-waltthat hieß der Landrath gut. Neun Monate nachher,gegen Ende 1742, wurde Fridolin Erb, der mit seinerGemeinde wegen Kirchenrechnungen neue Händel ange-fangen hatte, durch einen Schuß in sein Haus verwundet.