Band 
Erster Theil.
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streckung desselben und die 'Ausgleichung der Schwierig-keiten im Einzelnen veranlaßten indeß noch einen dreizehn-monatlichen dickleibigen Briefwechsel. Erst den 27. April1759, von welchem Tage die letzte Ratifikation datirt ist/°)hörte man auf zu schreiben.

Mittlerweile ward die Ruhe durch neue Bewegungenbedroht. Aber der französische Botschafter ermähnte diedrei Stande, an die Grenzen des Landes Truppen auf-zustellen. Auf sein Verlangen versammelten sie sich (29.Zanuar 1759) in Frauenfeld . Folgsam gegen diese Con-ferenz, legte der Landrath alle noch obwaltenden streitigenPunkte bei und bestimmte das Landgericht die Strafen derUnruhestifter. Der Hochgestellteste, und folglich der Straf-barste, der Bannerherr Wetter, kam mit einer Buße von800 Gulden davon: man nahm einen Milderungsgrundan — seine Dummheit.") Die Weisheit des Fürsten be-deckte die Vergebungen und Fehler mit dem Mantel derVergessenheit.

Zwei und sechszig Zahre lang, vom Anfange desReligionskrieges, ein und vierzig Zahre vom Friedenzu Baden an gerechnet, hatte das Toggenburg einenZwist gesehen, der Handel auf Händel häufte, die ganzeSchweiz beunruhigte, viele Familien um Hab und Gutbrachte und vielen Menschen, um geringer oder nichtigerDinge willen, das Leben kostete. „Zhr Herrscher," sagtein Dichter,

„Fürchtet die Zwietracht, wecket nicht den StreitAus seiner Höhle, wo er schläft. Denn einmalErwacht, bezähmt er spät sich wieder. EnkelErzeugt er sich, ein eisernes Geschlecht.

Fort zündet an dem Brande sich der Brand."

56) Derselbe Band. 57) V. Arr, 588-589. 58) Schiller.