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siebenzehnten Jahrhunderts hatte der Abgeordnete von Nid-walden, kraft seiner Instruktion, immer gegen die buch-stäbliche Auslegung einer durch Obwalden allein abgefaßtenFormel protestirt. °°) Bei dem im Mai 1727 stattfinden-den Bannerfeste wiederholt sich die Protestation. Nid-walden erinnert, es habe bei dem Feldzuge von 1712 einenweit größern Antheil an Mannschaft und Geld geliefert,als es verpflichtet gewesen wäre. Gleichwohl werde eskeineswegs vom Interesse geleitet, sondern vom Gefühleseiner Würde. Ohne Widerrede wolle es einen doppeltenAntheil des Gewinnstes abtreten; aber, wie bereitwilliges immer sei, das Banner von Obwalden zu vertheidigen,so sehe es sich doch mit Bedauern gezwungen, jenem überallzu folgen, wohin dasselbe es führet')
Sieben und zwanzig Jahre später (September 1754)entspinnt sich bei demselben Anlasse ein noch hartnäckige-rer Kampf. °2) Nidwalden kennt keinen Vertrag, der esverbinde, den Eid zu leisten, den man fordert, aber eswill einen neuen leisten, den man auf einer Conferenz,und so wie die vermittelnden Kantone ihn 1616 entwar-fen, abfassen könnte. Des Friedens halber schlägt esvor, in den auswärtigen diplomatischen wie in den eid-genössischen Angelegenheiten und in den Appellationen füreinen halben Kanton, in der Regierung über Bellin-zona, Blegno uud Riviera für einen ganzen Kanton ge-rechnet zu werden; was die deutschen gemeinen Herrschaf-ten und die vier italienischen betreffe, so werde es nachden alten Verträgen zwei Drittheile und ebenso den Vor-
80) Stanzer Archiv, Landtrath und Landtleuth, 16. Juni 1727; Landt-rath, 14. April 1755.
61) Sarner Archiv, Protokolls Notaten, 25. Mai 1727.
62) Gründliche Beschreibung.