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Unordnung, daß es lange Zeit brauchte, um sie ins Reinezu bringen.^) Andere Verurtheilte waren wohlhabend,einige wirklich reich; 2") aber wie sollte man die beträcht-lichen Prozeßkosten mit den verschiedenen Graden derSchuld in ein richtiges Verhältniß bringen?^) DieObrigkeit übernahm sie, weil sie die Nothwendigkeit ein-sah, und ihre Anhänger lobten ihre Großmuth.^)
Wenn die Züchtigungen strenge waren, so zeigte sichauch die Dankbarkeit der Regierung, der überdies dieFurcht zu Hülfe kam, in glänzenden Belohnungen gegen
256) Heiizi aus Dorpat hatte aus dem Munde Sigmund Wagnersfolgende Anekdote: Als der Hauptmann Henzi in der Salzver-waltung angestellt war» befand er sich eines Tages in Burgdorf und ließ sich vom Salzfaktor Dübel das Geld, das dieser in derKasse hatte, übergeben, unter dem Verwände, er wolle ihm dieMühe ersparen, es nach Bern zu schicken, wo man es nöthighabe. Er erhielt demnach 6000 Pfund. Vor seiner Hinrichtungbekannte er diesen Umstand dem Pfarrer Lupichius und verordnete,daß man die Summe aus seinem Vermögen zurückbezahle. Lu-pichiuS schrieb an Dübel: dieser aber erwiederte, er werde, gerührtvon Mitleid für die Familie Heust' die er immer geachtet, nichtsvon ihr annehme»; die Sache sei in Ordnung.
257) Gabriel Fueter war der Inhaber des ältesten Handelshauses inBern , das noch in unserm Jahrhundert unter der Firma Ge-brüder Fueter bestand. Er besaß seit langem ein Wohnhaus undgierig damit um, ein neues steinernes zu bauen, als die Ver-schwörung ausbrach. Sein Bruder, Daniel Fueter, der einigeZeit nachher vor Kummer starb, hinterließ ein Vermögen von60,000 Pfund. Der Goldschmied Daniel Fueter war ein recht-schaffener, gebildeter Mann, der außer einer Wohnung ein an-sehnliches Magazin besaß. Sein Schwiegervater hatte vier Häu-ser; er selbst war sehr geschickt in seinem Berufe und zeichnetesich später in New-Avrk durch seine Rechtschaffenheit und seinTalent aus. (Henzi aus Dorpat ).
258) Gutachten des geheimen Raths über die ConfiSkationsfrage. Ma-nual des geheimen Raths, Nr. 2, Sitzung vom 8. September1749.
259) Manuseript über 1749; siehe von Tillier, V, 211.