Band 
Erster Theil.
Seite
588
JPEG-Download
 

588

Zu Nidwalden war es dem Angeklagten, wie schwerauch das Verbrechen sein mochte, verstattet,'seine Reue,die wohl minder aufrichtig war, als seine Furcht, an denTag zu legen und die Gnade des Gerichts durch das Mit-tel eines Rathsgliedes, das er zu seiner Vertheidigungerkor, anzuflehen.^) Der Vertheidiger eröffnete, daß seinKlient „knieend und mit Thränen im Namen Gottes undder Jungfrau Maria um Gnade bitte." Dies war diegebräuchliche Formel. Der Angeklagte „erschien kniefälligconstituirt," wie sich die Protokolle ausdrücken?") DasMitleid der Richter milderte von Zeit zu Zeit ein Ur-theil, selbst bei den am meisten verbreiteten Vergehen,wie der Diebstahl in Unterwalden war. Was für einenEindruck macht diese Milde? Eine Hausmutter, mehrererDiebstähle schuldig, die zum Theil in Kirchen begangenwaren, wird nach acht Monaten vorläufiger Haft undausgestandener Leiden, mit einem Strick um den Halsund einer Ruthe in der Hand an den Pranger gestellt,während mit allen Glocken in den Kirchen, wo sie Dieb-stähle begangen, geläutet wird; sie muß noch an dreiSonntagen während des Gottesdienstes, mit Ruthe undbrennender Kerze in den Händen, den Weibel zur Seite,auf den Knieen liegen; zuletzt nach einjährigem Religions-unterricht wird sie Landes verwiesen?') Ein Dieb wirdnach langer Gefangenschaft und Folter mit schimpflichenAbzeichen^) an den Pranger gestellt, durch den Henker

89) Landrath-Prot., 11. Juli 1718.

90) In den Landraths-Protokollen fängt der Bericht über solche Vor-ladungen und Prozesse sehr gewöhnlich mit den Worten an: „N. N.ist kniefällig konstituiert erschienen." Diese Formel findet sich in dennämlichen Protokollen, so wie in denen des WochenratheS häufig.

91) Landraths-Prot., 18. November 1722.

92) Mit einer Kuhkette um den Hals, weil er deren 17 in den Stäl-len gestohlen hatte.