69
nete senden. Mittlerweile hatte man in beiden Lagerndie Ruhe gesucht. Die Mannschaft war in Schlaf ver-funken, als Schybi zu Leuenberg kam. „Die Nacht,sagte er, hat alles mit ihren Schatten bedeckt. Benutzenwir den sorglosen Schlaf der Züricher, sie zu überfallen,und mit einem kühnen Handstreiche unschädlich zu machen."Er bat ihn, drang in ihn, aber umsonst; Leuenberghatte sein Wort gegeben.
Am folgenden Morgen vor zehn Uhr erschienen dreiund vierzig Bauern im Lager der Eidsgenoffen '^). Einerderselben, Reinle, führte für sie das Wort. Er bezeugteihre Reue, und indem er Werdmüllern die Uedereinkunftvom Murifeld vorlegte, schlug er vor, entweder bei denBestimmungen derselben zu verbleiben, oder alles an denEntscheid eines Schiedsgerichtes von acht Mitgliedern derRegierung und acht Landleuten stellen zu lassen. DenBund der Gemeinden, hielt er durch die Stanzer-Ver-kommniß, vom 22. Dezember 148t gerechtfertigt, undbat den eben im Lager angekommenen BürgermeisterWaser, den ersten Artikel dieses Vertrages, von dem ereine beglaubigte Abschrift vorlegte, zu lesen, des Inhalts:„Niemand soll den andern mit Gewalt freventlich über-ziehen, noch ihm Schaden zufügen'^)". Waser ergriffdie Akte, erlaubte sich aber, sie selbst zu erklären. Erzeigte, daß sie nicht nur jeden Ausstand untersage, sondernauch dem Volke verbiete, ohne Erlaubniß der RegierungenLandsgemeinden abzuhalten, und es den Kantonen zurPflicht mache, sich mit all ihren Kräften gegen auf-rührerische Unterthanen beizustehn. Betroffen standen dieBauern nach dieser Erklärung: „Die Schuppen fallen
164) Füßli, 31. - Helv. 400.
165) An oder in dem Seinigen.