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den Weg fort, in Lichtenfteig indessen vernahmen sie, daßeine heftige Proklamation so eben von der Kanzel verlesenworden sei, die dem Volke verbiete, sich zu versammeln.Ueber dieses Verfahren des Abtes beschwerte sich Glarus vor der Tagsatzung. Ohne Erfolg fanden Conferenzen inEinsiedeln in Rapperschwyl ^°) statt. Jetzt riechenZürich und Bern den Glarnern, sie möchten darauf hin-arbeiten, auch die Landsgemeine von Schwyz für sich zugewinnen. Zwanzig der angesehensten Glarner erschie-nen vor derselben.
Die regierenden Herren in Schwyz hatten allerleiUrsache zu Klagen über den Abt, der nicht mehr wieseine Vorfahren Redinge oder Schorno's zu Landvögtenim Tockenburg wählte ^). In einem Anfalle von Empfind-lichkeit hatten sie wirklich Musterung gehalten und sichgeäußert, sie werden nach Wattwyl ziehen und dort selbstdie Landsgemeine zusammenberufen. Mit Mühe gelanges den Eidgenossen, den Ausbruch der Feindseligkeiten zuhemmen. Indessen stimmten denn doch die Regenten inSchwyz mit dem Abte noch im Hasse gegen die Refor-mation zusammen; das Volk aber hatte für die Tocken-burger stets Wohlwollen genährt, und dieses Gefühl be-nutzten für ihre Zwecke die Glarner . Mächtig wurden sie
Glarnern Recht vor einem von den Parteien gewählten Schieds-gerichte vor.
2g) 17. August.
30) 28. November. Der Abt will dem Bauernlandrecht, wie er esnennt, nicht mehr Geltung lassen, als insoweit es seinen herr-schaftlichen Rechten nicht Eintrag thue. „Lieber werden wir, er-klärten Schwyz und Glarus , unsern Mitverbürgerten rathen, sichmit Leuten zu verbinden, welche die Zinsen ihres Kapitals beizu-bringen wissen werden.''
31) „Landeshäupter."
32) Henne. III. 88.