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tenden Widerstand. Die Häupter derselben, der Schult-heiß Willading und der Seckelmeister Steiger, fanden imRathe, wo viele betagte vorsichtige Männer und hinwiederFreunde Frankreichs saßen, nur mit Mühe die erforder-liche Unterstützung. Unter den Zweihunderten fanden sichviele junge und feurige Leute, aber sie waren abhängigvom Rathe, dem die Besetzung der Landvogteien zukam.Um sie unabhängiger und den Streitigkeiten, welchedie patrizischen Familien entzweiten, ein Ende zu ma-chen , und den Klagen der Bürgerschaft zu begegnen,schlug Willading eine Reform des Wahlgesetzes voraber leichter wäre eine Verordnung gegen den Luxusund eine Bestimmung, wie hoch die Kosten für je-des einzelne Kleidungsstück der Untergebenen sich belaufendürften, durchgegangen. Hier hingegen vereinigten sichdie Räthe, ihre Verwandten, und deren ganzer Anhanggegen den Vorschlag. Neun und achtzig ledige Stellenim großen Rathe wurden mit den Söhnen von sieben undvierzig regierenden Familien besetzt ^), die übrige Bür-gerschaft behandelt, wie wenn sie gar nicht da wäre. Werklagte erhielt Verweise, wurde mit Verbannung, oder Ent-setzung bestraft ^). Willading verlor den Muth nicht.
101) Tillier, V. 44. — Gruners Chronik. — Manual.
102) Auch Gold ward in Menge ausgetheilt. Der Schwiegervatereruannte denienigen, der Tags darauf sei» Tochtermann werdensollte. So wurden sechs Wattenwyl, fünf Fischer, vier Graffen-ried, vier Tscharner gewählt u. s. w. Die Zünfte schrieen lautdarüber. „Es liegt am Tage," hieß es, „daß ein rechtschaffenerBürger unmöglich mehr in den großen Rath gelangen kann." —-Anf Entdeckung des Verfassers (des Dekan Hops) eines anonymenbittern Beschwerdeschreibens wurden hundert LouiSd'or gesetzt. —Der Rath ging damit um, von Basel oder Zürich eine Garnisonfür die Hauptstadt zu verlangen.
103) Samuel Zehnder, der gesagt hatte, daß er nur die Bürgergemeineüber sich erkenne, wurde mit dreijähriger Verbannung bestraft.