Band 
Dritter Theil.
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noch am nämlichen Abend, mit dreihundert Mann, dieer nach Zug zu führen gedenke, durchmarschiren zu dür-fen, in der Absicht, in Luzern selbst festen Fuß zu fas-sen. Durch den ertheilten Abschlag ließ er sich nichtabhalten. Den 13. mit Tagesanbruch kam vom Gütschher ein Mann nach der Stadt gelaufen mit der Nach-richt, daß zahlreiche Schiffe mit Bewaffneten, die nachWinkel zu steuern, auf dem See zu sehen seien. Es wa-ren die Unterwaldner. Man nöthigte sie, sich wiedereinzuschiffen. Luzerns Abgeordnete begaben sich in Folgedessen ungesäumt, begleitet von denjenigen von Uri, mitunbedingter Vollmacht^) versehen, nach Aarau , wo dannauch den 18. Zuli der Friede unterzeichnet ward^).

Baden, Bremgarten und derjenige Theil der freienAemter, der nördlich von einer Linie lag, die von Her-mathschwyl nach Sarmenstorf gezogen wurde, sielen anZürich und Bern 2"). Die beiden Städte verpflichtetensich, die katholische Religion in diesen Bezirken aufrechtzu halten, die Klöster und die Einwohner bei ihrer Ge-richtsverfassung zu schützen. Zm Thurgau und Rhein-thal werden beide Confessionen für gleichen Rechtens er-klärt, Käufe in todte Hand nur den regierenden Ortenfür sich bewilligt. Zwistigkeiten sollen durch Schiedsrich-ter, von beiden Seiten zu gleichen Theilen gewählt, bei-

232) „Was bringt ihr uns?" fragten die Gesandten der Städte. Ver-letzt ließen es die Katholiken mehr als einen Lag anstehen, ehesie zu erkennen gaben, was von ihren Regierungen beschlossenwar. — Die Abgeordneten von Schwyz , Müller und Ehrler,hatte» keine unbedingte Vollmacht. Luzern und Uri drohten,wenn Schwyz länger Schwierigkeiten mache, sich selbst gegendasselbe zu wenden. — Alle waren einverstanden, daß den Katho-liken das Schirmrecht der Klöster vorbehalten bleiben soll.

233) Walvkirch, II. 827. Lamberth, VII. 642.

234) Glarus blieben seine Rechte vorbehalten.