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gelegt werden. Der Landsfriede von 1531 ist abgethan,dafür soll die gegenwärtige Befriedigung künftig der Lands-friede beißen und sein ^). Man kam überem, die Un-terthanen in den Herrschaften mild zu behandeln, sie hin-fort nicht mehr mit übermäßigen Kanzleikosten zu bela-sten, sie bei einheimischen Kriegen neutral zu erklären^).Alles Schmähen soll unterbleiben, die eine Confefsion dieevangelische genannt werden, die andere die römisch-katho-lische. Die fünf Orte verpflichten sich, dem Abte vonSt. Gallen keine Unterstützung mehr zu leisten, falls ersich weigern sollte, dem Frieden beizutreten ^?). Aus Ach-tung für den französischen Botschafter und die uninteres-sirten Orte soll von den Kriegskosten nicht mehr dieRede sein ^).
Die Nachricht, daß Luzern und Uri den Frieden un-terzeichnet hätten, weckte in den Alpenthälern allgemeineEntrüstung. Mit dem Waffenlärm mischte sich der Kriegs-ruf der Prediger, und Lieder voll .Zorngefühls: „Erhebedich aus dem Staube, Tell! Stärker als die Tyranneider östreichischen Vögte ist diejenige unsrer gebietendenHerren. Aber zu allen Zeiten hat man in der Schweiz
235) „Bei der Tagsatzung soll jede der beiden Coufeffionen ihren beson-dern Redacteur haben/'
236) „Nur biltweise dürfen sie zum Frieden reden und ohne Einwilli-gung aller regierenden Orte keine Fortificationen anlegen."
237) „Sie sollen für ihn weder Mittel- noch unmittelbar Partei neh-men, ihm nicht beistehen, sich in seine Sache nicht mischen"u. s. w. Ihm, wie den drei Orten, ward bis zum 20. Zeit ge-lassen, dem Frieden beizutreten. Den lg. ließ derselbe anzeigen,daß er ohne Genehmigung des Kaisers sich in keine Unterhand-lungen einlassen könne. Schwyz lud den 16. „seine lieben undtreuen alten Eidgenossen ein, ohne viele Worte unter dem Schutzeder Mutter Gottes auf den Feind loszumarschiren."
238) Es ward Amnestie verkündigt. Nur Schnorf, als Unterhändlerdes Abtes von St. Gallen, sollte ausgenommen sein.