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Hestia-Vesta : ein Cyclus religionsgeschichtlicher Forschungen / von August Preuner
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CHARAKTER DES PRIESTERTHUMS.

Rechtskreis und erleidet, quasi in inancipio deae, ebenso-wenig eine capitis diminutio, als wer durch den Tod denGöttern anheimfällt . 1 1

Ihr heiliger Dienst stellt sie nicht unter, nein er erhebtsie über den gewöhnlichen Freien.

Nur wenn sie durch Nachlässigkeit oder gar Unkeusch-heit ihre Privilegien kränken, verfallen die Jungfrauen einemalsdann mit Recht um so schwereren Gericht.

So sehen wir in den Vestalinnen die reine Jungfräu-lichkeit im fortwährenden Dienst des reinen Feuers, das,ähnlich wie für das Haus die heilige Herdflamme diese Be-deutung hat, die Verbindung des menschlichen mit dem gött-lichen Staat in kräftiger, nicht bloss symbolischer Weisedarstellt und erhält. In der Aedes Vestae ist gewisser-massen der Götterschutz in lebendiger Weise concentriert.

Wie sehr im Vesta-Cultus der römische Gottesdienst

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1 Böcking, Pandecten I 2 (Institutionen) S. 217 f. Derselbe erklärtden Umstand, dass von andern Priestern, wie Pontifices und Augures,welcheitem capi dicebantur (Gell. I, 12, 15), nicht ausgesagt werde,dass sie eine, capitis dimin. nicht erleiden, aus der Thatsache, dass sieerst in höherem Alter, und so als ,homines sui iuris 1 capiert wurden.Von dem Flamen Dialis, der als patrimus matrimus capiert wurde, wirdes dagegen ausdrücklich bemerkt, dass er ohne cap. dim. inauguriertwerde (Gai. III, 114. Vgl. dens. I, 130; Ulp. X. 5. Tac. ab exc. IV, 16:quoniam exiret e iure patrio, qui id flaminium apisceretur). Diejenigen,welche bestritten, dass von Augures und Pontifices mit Recht gesagtwerde, sie würden capiert, übersahen wohl den Grund, warum bei jenenvon capitis diminutio oder Nichteintritt derselben bei ihrer Captio nichtdie Rede war, und meinten, weil von derselben hier nichts ausgesagtwar, der Begriff der Captio finde auf sie keine Anwendung. Immerhinwaren aber VeStalinnen und auch der Flamen Dialis ohne Zweifel instricterem Sinne Eigenthum der Gottheit als jene, am strictesten die Vesta-linnen. Daher mag es auch kommen, dass Gai. 1,130 unterscheidet: Prae-terea exeunt liberi virilis sexus de patria potestate, si flamines Dialesinaugurentur, et feminini sexus, si virgines Vestales capiantur. EbensoUlp. X, 5. Vgl. Gai. III, 114. Tac. dagegen a. a. 0. gebraucht einenallgemeinen Ausdruck. Auch vom Flamen Dialis ist es wenigstens nichtüberliefert, dass auf ihn die Bestimmungen, die für die Vestalinnen inBetreff ihres Erbrechts galten, Anwendung fanden.