»84 H. Buch- Viertes Capitel.
hierdurch wurde sein froher Sinn getrübt, so daß beymißlungenen Anschlagen Verdruß und körperlicherSchmerz einander wechselweise reizten- Er war da-mals drey und sechszig Jahre alt.
Richtung. Bald nach seiner Ankunft wurde durch FriedrichGrafen von Tokenburg, durch den Comkhur Heerdegenvon Rechberg zu Wadischwyl und Konrad von Berenfels,Gesandten von Basel , mit leichter Mühe lzu langemKrieg war der Herzog noch nicht gerüstet) vermittelt,allen Streit gütlich zu entscheiden. Zu Schiedrichiernwählte der Herzog den Graf Immer von Straßberg undHerrn Peter von Stoffeln, des Teutschen Ordens Com-thur zu Tannenfels; von den Zürichern wurde Petervon Balm, Schultheiß der Stadt Bern , und Philippvon Kien, Ritter, erkohren. Sie bewilligten, daß dasEndurtheil der Königin Agnes überlassen werde. DieKönigin gab vor, sich dankbar zu erinnern, daß die Zü-richer in den Zeiten der Blutrache ihres Vaters die Zer-störung der benachbarten Burg des Herrn von Eschenbachnicht nur nicht verhindert, sondern den Herzogen Marktgegeben. Die Waldstette hielten wenig auf diese Worteder Königin. Sie hielten auch für schändlich, dem Her-zoge Geisel der Haltung des Urtheils zu geben, undmißbilligten, daß die Züricher sechszehn angesehene Bür-ger ohne andere Sicherheit als des Feindes Wort insolche Geiselschaft sandten; es war ihnen verdächtig,daß der Herzog sich weigerte den Vorbehalt ihrer Bünde und Freyheiten zu unterschreiben. Von Fürsten , diegrößer sind an Macht als erhaben an Seele, darf ei»kleines Volk nicht eher gleiches Recht erwarten, alsnachdem es durch vortrefliche Kriegsthaten ihre Achtungerworben.
Mittwochs vor Galli wurde zu Königsfelden dasUrtheil der Oestreichischen Schiedrichter durch Agnes be-kräftiget- In acht und zwanzig langen Artikeln wurdenverschiedene Schranken der Macht in Lucern und auf den