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2/1825 (1825) Von dem Aufblühen der ewigen Bünde / durch Johann von Müller
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235
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Geschichte der Schweiz .

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Schweizerischen Höfen vernichtet"), und alle Thatender Züricher wider die Theilhaber der Mordnacht und allebesondere Fehden oder öffentliche. Feindseligkeiten fürFrevel erklärt"). Nachdem die Wiederaufbauung derbeyden Rapperschwyl, die Rückgabe der Mark und allerEuter des Hauses von Bonstetten , und mancherley Ge-nuglhuung und Ersatz befohlen worden, wurde die Los-laffung des Grafen von Habsburg mit andern Anspra-chen in so zweydeutige und verwickelte Redensarten ver-flochten, daß der Same der Zweytracht nicht leicht ineinem andern Vertrag so reichlich ausgestreut worden ist.

Es vermochten die Angehörigen der sechszehn Geiseln,daß die Eidgenossen dieses Urtheil zu beschwören verspra-chen; am tiefsten schmerzte sie der Artikel, daß dieserEid jährlich wiederholt werden solle; eine Befleckung desRuhms der Treue ihres Wortes. Ein solches Volksollte nie tractiren als an dem Tag nach einem Sieg.

Als die Züricher geschworen und mit Ansuchen um JhreTrüg-die koslassung der Geisel dem Herzog eine Urkunde ihres Uchkeik.Eides übersandt, hörte Albrecht ihre Gesandtschaft nicht,sondern hielt sie sehr ungnädig, weil Johann von Habs-

67) In Lucern werde» in dem Artikel, wo der Herzog sich alleGerichte vorbehält, die nicht ausgenommen, welche von Al-ters her die Stadt selbst hatte; und seinen Rechten als Nach-folger der Aebte von Murbach die beygefügt, worauf er vonwegen der Grafschaft Rotenburg Ansprüche habe. In denWaldstelten wollte er die Höfe künftig nicht mehr ausschlie-ßnngsweise mit Landleuten, sondern mit wem er wollte, be-setzen. Die Urkunde ist ganz bey Tfchudi, 1Z51.es) Dazu kommt im 3 Art. höhnisch vor:sollten die vonZürich besondere Freyheiten haben, in unsers Herr» Graf-schaften so frevelhafte Strejfcrcyen zu thun, des sollen siegenießen." Im übrigen wird namentlich eines Einfalls zu^ Rümlang,, beunruhigender Drohungen wider Herrmaml vonLandenberg und einen von Schynn erwähn:.