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Die wichtigsten Momente aus der Geschichte der drei ersten Jahrzehnde der Schweizerischen Naturforschenden Gesellschaft / [Johann Jakob Siegfried] = Coup-d'oeil historique sur les 32 premières années d'existence de la Société Helvétique des Sciences Naturelles
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§. 2. Das Central-Comite vereinigt die sämmtlichenRechnungen in Eine und sendet dieselbe, begleitet voneinem Rerichl und Antrag, vier Wochen vor der Jah-resversammlung dem Vorstände ein, welcher dieselbedrei Mitgliedern der Gesellschaft in verschiedenen Kan-tonen zuschickt, die sie zu prüfen und der General-versammlung einen schriftlichen Bericht vorzulegenhaben.

§. 3. Jede Commission, welcher von der Gesell-schaft ein Guthaben bewilligt ward, wird über dasselbedurch das Mittel des Central-Comite verfügen.

§. 4. Nur diejenigen Rechnungen sind zu bezah-len , welche mit der Unterschrift des betreffenden Prä-sidenten versehen sind.

§. 5. Für jeden Kanton wird durch das Central-Comite ein Mitglied ersucht, den Bezug der Einstands-und Jahresgebühren, die Einsendung an das Central-Comite nebst Bezeichnung der allfällig nicht bezahlendenMitglieder und die Correspondenz für die allgemeineGesellschaft in dem Gebiete des Kantons zu besorgen.

7. Jahresberichte. (Verhandlungen.)

Erst die Eröffnungsrede von 1817 ward auf Ver-ordnung der Versammlung dem Drucke übergeben,was dann bis mit 1822 jedesmal mit den übrigen derFall war.

Seit der Versammlung in Aarau (1823) ward nocheine kurze Übersicht der Verhandlungen angeschlossen