Achtundvierzigstes Kapitel.
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Un d dass sie mitunter, wenn das Leere einer solchen Aushülfe zu»ehr hervortritt, den Einfluss eines einzelnen Genies auf den Ganger menschlichen Angelegenheiten übertreibt. Das Ergebniss diesereiden Erklärungen macht die politische Thätigkeit des MenschenZu einer unbestimmten und willkürlichen. So findet sich die mensch-che Gattung den Versuchen einzelner politischer Schulen über-etert, deren jede ihr unveränderliches Muster von Regierung zureltung zu bringen sucht.
So lange das alte politische System die freie Prüfung dersozialen Fragen nicht gestattete, wurden dessen Unangemessen-sten verhüllt; als aber das Uebergewicht der metaphysischenPolitik dem Rechte der Prüfung Geltung verschafft hatte, hat sichGefahr solcher Philosophie soweit enthüllt, dass man sogar dieNützlichkeit des sozialen Zustandes überhaupt in Frage gestellt hat.Peredte Sophisten scheuten sich nicht, das wilde Leben, wie siees geträumt hatten, als das höhere zu preisen. Sind die metaphy-sischen Utopien zu diesem Grad von Verkehrtheit gelangt, so’^'gen sie, wie in der Politik es unmöglich ist, irgend einen festene g r iff' aufzustellen, so lange man hier noch weiter das unbe-r ankte Nachsuchen nach dem besten Regierungssystem fort-® etz t und dabei jeden bestimmten Zustand von Civilisation beiei te lässt.
^ Orffnung und Uebereinstimmung giebt es nur in der Unterordnung
^ . H0 zialen Vorgänge unter die natürlichen Gesetze; deren Gesammt-ei t bestimmt für jede Epoche die Grenzen und den Charakterr Politischen Thätigkeit. Die Erkenntniss, dass die soziale Be-rgung durch natürliche Gesetze geregelt wird, bildet in derY?. der politischen Ereignisse die Grundlage für die menschlichelr de. Die hauptsächlichen Neigungen der Menschheit erlangenq mit einen erheblichen Charakter von Autorität, welche jede8 ^zgebung respektiren muss, während der Glaube an die unbe-sa än ^ e politischer Combinationen den Menschen gleich-
M , Zu einem sozialen Automaten macht, welcher von der unbe-y ran bten und willkürhchen Uebermacht geleitet wird, mag es die° rs ehung oder der Gesetzgeber sein,in a ^ e< bngungen, welche die Soziologie zu erfüllen hat, liegen
c ‘er Anwendung des Prinzips der vernünftigen Voraussicht,