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Zweiter Band.
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Einundtunfzigstes Kapitel.

militärischen Geiste; daraus erklärt sich genügend die Verbindungder militärischen Macht mit der theologischen. Man könnte meinen,dass eine solche Verbindung für den Einfluss des theologischen Geistesweniger nothwendig sei, da es ja rein theokratische Staaten gegebenhabe, während man keine ausschliesslichen militärischen kenne; alleineine genauere Untersuchung zeigt, wie sehr das militärische Regi'ment für die Verstärkung und Ausdehnung der theologischenAutorität mit beiträgt.

Dieser Dualismus ist in der modernen Politik noch wenigerabzulehnen, und wir können denselben sehr gut beurtheilen, weildie beiden Elemente noch nicht mit ihrem scliliesslichen Einflussausgestattet sind, wenn auch ihre soziale Entwickelung sehr erheblichist. Wenn die wissenschaftlichen und die industriellen Mächteden politischen Einfluss gewonnen haben werden, der ihnen vor*behalten ist, und wenn deren Nebenbuhlerschaft in gleicher Weisesich entwickelt haben wird, mag es der Philosophie vielleichtschwerer werden, ihnen eine Aehnlichkeit des Ursprungs und derBestimmung nachzuweisen.

Ich habe schon die Unverträglichkeit zwischen dem wissenschatt'liehen und militärischen Geist aufgedeckt; man kann auch die Abnei'gung des industriellen Geistes gegen den theologischen nicht mehrin Zweifel ziehen. Der Einfluss auf die Umgestaltung der Vorgang 6in Folge der Lehren einer rein menschlichen Weisheit muss ebens°gottlos erscheinen wie deren Voraussicht. Nach der barbarische 11aber folgerechten Logik zurückgebliebener Völker ist jede D a 'zwischenkunft des Menschen bei einer ihm nützlichen Verbesserungder natürlichen Vorgänge eine Art beleidigenden Versuches geg eI)die Regierung der Vorsehung. Das zu unbedingte Uebergewich*’des religiösen Geistes versucht den industriellen Aufschwung durchdie übertriebene Meinung eines thörichten Optimismus nieder^ 11 'halten. Wenn diese verderbliche Folge nicht öfters sich verwirklicht hat, so kommt das nur von der priesterlichen Weisheit, welch®verstanden hat, eine so gefährliche Macht in der Art zu behandeh 1 ’dass sie deren civilisatorischen Einfluss gestattete, während sjCderen für sie tödtlichen Einfluss neutralisirte. ^

Der Zusammenhang der beiden, das überleitende RegnU 1111bildenden Gewalten ist eine Folge des Zusammenhanges, des seI]