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FimfundfünfzigBtes Kapitel.
Zeit kaum bemerkbar ist. Der menschliche Geist wird hier zu inerstenmal zu einer systematischen Lehre der Verneinung geleitet,welche leicht den wahren Ausgang der Krise verkennen lässt. Mankonnte daher es kaum vermeiden, dass die Auffassung der organi-schen Bewegung durch die kritische Bewegung ganz verdrängt wurde,wenn man nicht bei der Beurtheilung der letzten fünf Jahrhundeideeine methodische Trennung dieser beiden Untersuchungen festhielt.Die Anwendung dieser künstlichen Trennung wird durch die ab-strakte Natur meiner historischen Untersuchung geboten. Ich kanndaher mit der Prüfung, welche den Gegenstand dieses Kapitelsausmacht, beginnen und die Auflösung der theologischen undmilitärischen Organisation, die sich in diesen fünf dahr hunderte®vollzog, darlegen.
Dieser soziale Vorgang ist eine Zwischengestaltung, die beidem Gange der Menschheit nicht vermieden werden konnte. DasAuftreten der neuen sozialen Elemente nahm kaum seinen Anfangund deren politische Richtung konnte auch keinen Verdacht er-regen. Es würde deshalb den Gesetzen der sozialen Bewegungwidersprochen haben, wenn der Uebergang des einen Systems z®dem andern unmittelbar durch Eintreten des einen an die Stell®des andern sich vollzogen hätte. Die modernen Gesellschaftenkonnten die ausnahmsweise Lage nicht umgehen, in welcher si®sich während mehrerer Jahrhunderte befanden, wo der politisch®Fortschritt wesentlich ein negativer sein musste, während di®öffentliche Ordnung durch einen mehr und mehr rückläufigen Wider'stand aufrecht erhalten wurde.
Meine Prüfung muss von einem Zeitpunkt beginnen, der vo®dem gewöhnlich angenommenen des sechzehnten Jahrhunderts nochweiter zurückliegt; der Ausgangspunkt ist an der Bestimmung de®monotheistischen Systems des Mittelalters erkennbar, denn am End®des dreizehnten Jahrhunderts hatte die Lehnsverfassung nach de®wichtigsten Beziehungen ihre Bestimmung erfüllt und die B®'dingungen ihrer politischen Existenz hatten bereits nicht wied® 1,gut zu machende Veränderungen erfahren. Ich habe daher de®Beginn der revolutionären Periode auf den Anfang des vierzehnte®Jahrhunderts zurück zu verlegen.
In der geistlichen Verfassung bezeichnet das Pontifikat vo®