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9) Wahrscheinlich der Graf Brühl, Minister des Königs Von Polen . Erhinterließ bei seinem Tode eine Garderobe, die aus dreihundert fünfnndscchzigaußerordentlich reichen Anzügen bestand. Blanqui.
Viertes Kapitel.
Auf Zins ausgesehener Vorrath.
Der Vorrath, welcher auf Zmö ausgelichcn wird, wird vondem Darleiher immer als ein Kapital betrachtet. Er erwartet, daßes ihm zur gehörigen Zeit zurückerstattet werde, und daß der Borgerihm mittlerweile für den Gebrauch desselben eine gewisse Jahrcsrentczahle. Der Borger kann davon entweder als von einem Kapitaloder als von einem Vorrath, den er für die unmittelbare Eonsum-tion bestimmt, Gebrauch machen. Gebraucht er ihn als ein Kapital,so wendet er ihn zum Unterhalt produktiver Arbeiter an, die denWerth desselben sammt einem Gewinne wieder hervorbringen: in'diesem Falle kann er das Kapital zurückerstatten und den Zins bezah-len , ohne daß er eine andere Quelle seines Einkommens veräußertoder angreift. Gebraucht er ihn als einen für die unmittelbareConsumtion bestimmten Vorrath, so handelt er als ein Verschwender,und verthut mit dem Unterhalte deö Müßigen Das, was zur Unter-stützung dcö Fleißigen bestimmt war: er kann in diesem Falle wederdas Kapital zurückerstatten, noch die Zinsen bezahlen, ohne eine andereQuelle seines Einkommens, z. B. sein Landcigenthum oder seineGrundrente, zu veräußern oder anzugreifen.
Der auf Zins ausgcliehene Vorrath wird allerdings unter U»nständen auf beiderlei Art angewendet; doch geschieht es öfter auf dieerstere als auf die letztere Art. Wer borgt, um es zu verthun, wirdsich bald ruinirt sehen, und wer ihm Etwas leiht, wird gewöhnlichseine Thorheit bald zu bereuen haben. Zu solch einem Zwecke z"borgen oder zu leihen, ist in allen Fällen, wo es sich nicht um grobenWucher handelt, dem Interesse beider Theile zuwider, und obgleiches zuweilen freilich geschieht, daß die Leute das Eine und daö Andere