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ihm stehen, um ihre Einwilligung zu bitten. Daher zieht er fastimmer, wenn die Gesetze es gestatten, und die Natur der Arbeit esverträgt, den Dienst von Sklaven dem Dienste freier Männer vor.Die Zucker - und Tabakpflanzung erträgt die Kosten der Sklavenkul-tur; der Getreidebau hingegen, scheint es, erträgt sie gegenwärtignicht. In den englischen Kolonien, deren hauptsächlichstes Erzcug-j niß Getreide ist, wird die meiste Arbeit durch freie Leute besorgt. Der^ neulichc°) Beschluß der Quäker in Pennsylvanicn, alle ihre Sklaven! in Freiheit zu setzen, mag uns überzeugen, daß die Zahl derselbennicht sehr groß gewesen sein kann. Hätten sie einen beträchtlichenTheil ihres Eigenthums ausgemacht, so konnte ein solcher Beschlußniemals durchgehen. Dahingegen wird in unseren Zuckcrkolonicnalle Arbeit, und in unseren Tabakskolonicn ein großer Theil derselbenvon Sklaven verrichtet. Die Gewinnste einer Znckerpflanzung ineiner unserer westindischen Kolonien sind gewöhnlich weit größer, alsdie jedes anderen Anbaues in Europa oder Amerika ; und die Ge-winnste einer Tabakspflanzung sind wieder, wenn sie auch unterdenen des Zuckers zurückbleiben, doch, wie schon bemerkt worden,höher als die des Getreidebaues. Beide können die Kosten einerdurch Sklaven getriebenen Kultur tragen, nur daß der Zucker es nochbesser kann, als der Tabak. Daher ist.auch die Zahl der Schwarzengegen die der Weißen in unseren Znckerkolonien weit größer, als inunseren Tabakskolonicn.

Auf die Sklaven - Bauern der alten Zeiten folgte allmälig eineArt von Pächtern, die gegenwärtig in Frankreich unter dem Namender ölstaxers (etwa: Meier) bekannt sind. Sie heißen im Lateini-schen 6oIo»j pai-tim-ii. In England ist es schon so lange her, daßsie außer Gebrauch sind, daß ich jetzt keinen englischen Namen fürdieselben weiß. Der Eigenthümer versorgte sie mit dem Saamcn,dem Vieh und den Ackcrwcrkzcugcn, kurz mit Allem, was zum Anbaudes Pachtgutcs nöthig war. DaS Produkt wurde gleichmäßig zwi-scher dem Eigenthümer und dem Pächter getheilt, nachdem zuvor soviel davon zurückgelegt worden, als zur Erhaltung des Kapitalfonds,der, sobald der Pächter das Gut verließ oder herausgesetzt wurde,an den Eigenthümer zurückfiel, nöthig zu sein schien.

Ländcreien, die von solchen Pächtern übernommen sind, werden