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würde, ohne selbst Etwas beigetragen zu haben. Schon der Zehnte,der doch nur der zehnte Theil vom ganzen Produkte ist, erweist sichals ein großes Hinderniß aller Landesverbcsscrnng. Wie viel mehrmußte also eine Abgabe, die die Hälfte betrug, hemmend einwirken.Es kann wohl das Interesse eines Mt^er sein, aus dem Boden soviel zu ziehen, als mittelst des vom Eigenthümer hergegebenen Kapi-tals herausgebracht werden kann; aber es kann niemals sein Inter-esse sein, einen Theil von seinem eigenen Kapitale hineinzustecken.In Frankreich , wo, wie man sagt, fünf Sechstel des ganzen König-reichs von dieser Art von Andauern eingenommen sind, klagen dieLandeigcnthümcr darüber, daß ihre Mta^l-s jede Gelegenheit ergrei-fen, das Vieh ihrer Herren lieber zum Fuhrwerk als zum Ackerbauzu gebrauchen, weil sie in dem einen Fall den ganzen Gewinn fürsich ziehen, in dem anderen ihn mit dem Grundcigenthümer theilenmüssen. Diese Art von Grundholdcn besteht noch in einigen TheilenSchottlands ; sie heißen dort stoul-l»mv tonnn ts^). Jene altenenglischen Grundholdcn, die, wie der Oberlichter Gilbcrt undDoctorBlackstone sagen, eher Vögte des Gutsherrn als eigentliche Pächterdesselben waren, gehörten wahrscheinlich zu der nämlichen Klasse.

Auf diese Mt^oi-8 folgten, freilich in einer sehr langsamenStufenfolge, die eigentlich sogenannten Pächter, die daö Land mitihrem eigenen Kapital bestellten, und dem Grundcigenthümer einebestimmte Rente bezahlten. Wenn solche Pächter ihre Pacht aufeine Reihe von Jahren haben, so finden sie es zuweilen in ihremInteresse, einen Theil ihres Kapitals zu Gutsvcrbcfferungcn aufzu-wenden; denn sie können wohl erwarten, daß sie dasselbe mit einemgroßen Gewinne vor Ablauf der Pachtzcit wieder erhalten. Dochwar auch der Besitz solcher Pächter lange Zeit etwas unsicher, undist cS in vielen Theilen Europas noch. Sie konnten durch einenneuen Käufer vor Ablauf ihrer Zeit gesetzlich auS der Pacht heraus-gesetzt werden: in England sogar durch die erdichtete Motion ok nOONIMON i-ocovoi-x«). Wenn sie ungesetzlich und gewaltthätig vonihrem Herrn vertrieben wurden, so war die Hülfe, die sie bei demRichter fanden, immer nur eine sehr unvollkommene; sie wurdennicht immer in daö Gut wieder eingesetzt, sondern empfingen eineSchadloshaltung, die niemals ihrem wirklichen Verluste gleich kam.