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ist es cincm Laien, der in die Geheimnisse der englischen Thcmis nicht eingeweihtist, wie dieser mit Fietwncn überfüllte Prozeßgang, — wo Das, was nach derNatnr der Sache der Hanhtgegcnstand der Untersuchung sein sollte, nnr als einJncidcntpunkt des Prozesses »vrkonnnt, — doch der leichteste, bequemste nnd derkürzeste Weg sein soll, zu seinem Rechte zu gelangen. Und doch behauptet diesesder große englische Rechtslehrcr Blackstone, aus dessen Uummontarz's Vol. M.I>. 199 u. f. ich diese Nachrichten entlehne. Nach ihm ist in der neueren Prarisdies der gewöhnliche Weg, das streitige EigcnthumSrecht an liegenden Gründe»vor Gerichte zur Entscheidung zu bringe».

Man wird nunmehr auch verstehen, was Smith sagt, daß i» einem Lande,wo die Eigenthümer, oder Die, welche Eigcnthumsrechtc zu verfechten haben, sichder Rechte der Pächter bediene» , um die ihrigen geltend zu machen , der Pachtbesitzeben so sicher und geschützt, als der eigenthümliche sein müsse.

Noch muß ich ein Wort von den Assizcs sagen, weil der Autor es als >inzweites Vorrecht der Pächter in neueren Zeiten ansieht, daß ihre Prozesse mit ihre»Gutsherren über den Pacht nicht mehr dp Um uncerlain üecision »k a sinxto assireentschiede» werde».

Das Wort Nssizc kommt von assiüoro, und bedeutet ursprünglich die Juryoder die Versammlung der Geschworenen, die beisammen sitzen, um eine von einemGerichtshöfe ihnen vorgetragene Sache zu untersuchen. Dann wird durch eineMetonymie auch der Gerichtshof darunter verstanden, der die Jury zusammcn-bcruft. Unter den courls vk assiro versteht man eine Art delegirter oder Com-mifforialgcrichte, die in jeder Grafschaft, des Jahres zwei Mal, von zwei dazubevollmächtigten und abgesandten Richtern, die gemeiniglich zwei Mitglieder deseine» oder des anderen hohen Gerichtshofes in Wcstminster (des llourts ok Kinx's-bencli, oder Uourls ok Lommnn pteas) sind, gehalten werden. Ihre Commissionhat eigentlich den Endzweck, wegen der in Wcstminster schwebenden Prozesse, derenGegenstand in der Grafschaft ist, die Jury der Grafschaft zn versammeln, und überdas Faktum das Verdikt oder den Ausspruch der Jury einzuholen. Ihre Vollmachtaber erstreckt sich »och weiter. In kleineren Sachen können sie, nach wiederholtemVerdikt der Jury, selbst die Finalscntenz fällen. In größeren müssen sie das Ver-dikt durch ihren Gerichtshof, von dem sie abgeschickt sind, bestätigen lasse». (Über-haupt sind diese courls ok assires an die Stelle der ehemaligen Grafschaftsgerichtegetreten, und verrichten zum Theil ihre Geschäfte. Ohne Zweifel will also unserAutor sagen, daß ehedem die Pachtprozesse, als Sachen von geringerer Erheblichkeit,in den Untcrgcrichtcn der Grafschaften, oder in den Cvmmissorialgerichten, in einereinzigen Sitzung summarisch abgethan worden sind, dahingegen sie jetzt als wich-tigere behandelt, und vor die Gerichtshöfe von Westminstcr gebracht werde», wodie Wahrscheinlichkeit für sie großer ist, unparteiisches Recht und eine vollständigeUntersuchung ihrer Sache zu erhalten. Garve.

11) Hier folgt eine Abschrift der Akte von 1449 ca>>. 18, die man mit Rechtdie Illagna clwrtu der schottischen Landwirthe genannt hat: — -ltcmit is orüainoü,kor tbe salotie on>l lavour ok ltw puir pooplo llial ladouris It>c grounä, tiiat tlicv,