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mußte er auch den Befehl über die Landmiliz Denen lassen, welchendiese Miliz nun einmal gehorchte. '

Es ist ein Irrthum, zu glauben, daß diese Tcrritorial-Gerichts-barkeit ihren Ursprung in den Lchnsgcsctzen hatte. Nicht blos diehöchste bürgerliche und peinliche Gerichtsbarkeit, sondern auch dieMacht, Truppen auszuheben, Geld zu schlagen, und selbst Vcrwal-tungö - und Rcgierungsgcsetze für ihre Leute zu machen, — warenRechte, die schon Jahrhunderte früher, ehe auch nur der Name„Lehn" (leuduni) in Europa bekannt war, den großen Grundcigen-thümcrn erb - und eigenthümlich (-»Ilodisliloi) zukamen. Das An-sehen und die Gerichtsbarkeit, die die sächsischen Großen in Englandvor der Eroberung besaßen, scheint eben so groß gewesen zu sein, alsdas Ansehen und die Gerichtsbarkeit, welche später die normännischcnLords hatten, und doch ist das Lehnsgcsctz erst »ach der Eroberungin England gemeines Recht geworden. Daß die Großen in Frank-reich die ausgcbreitctstc Autorität und Gerichtsbarkeit lange vor denFcudalrechten erb- und eigenthümlich besaßen, ist eine unzweifelhafteThatsache. Diese Autorität und diese Gerichtsbarkeit entsprang noth-wendig aus dem eben beschriebenen Zustande des Eigenthums undder Sitten. Ohne daß man jedoch in das ferne Alterthum der fran-zösischen oder englischen Monarchien zurückzugehen braucht, kannman auch in weit späterer Zeit manche Belege dafür finden, daß aussolchen Ursachen auch immer solche Wirkungen entstehen müssen. ESsind noch -keine dreißig Jahre her, daß (lamoi-on ok I^oolnol Herrvon Lochaber in Schottland , ohne irgend eine gesetzliche Bestallungund ohne DaS zu sein, was man damals einen l.m-d ok Ikogulil^ 2 )nannte, ja ohne ein Kronvasall zu sein, — blos als ein Vasall desHerzogs von Argplc und nicht einmal als ein Friedensrichter, dochdie höchste Criminaljustiz über seine Leute auszuüben pflegte. Ersoll dies, obgleich ohne alle Rcchtsförmlichkcitcn, doch mit großerBilligkeit gethan haben, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß derZustand jener Gegend cö damals für ihn nothwendig machte, sichdieser Autorität anzumaaßen, um den Landfrieden zu erhalten. Die-ser Edelmann, dessen Rente nie über fünfhundert Pfund Sterlingdes JahrcS betrug, führte 1743 achthundert seiner eigenen Leute indie Rebellion.