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seine Bcsugniß, von der Bank das Gold oder Silber zu fordern, das er ihr ein-gehändigt hatte, bevor er nicht von irgend Jemand eine gleiche Summe Bankgeldesgekauft hatte. Da aber, außer auf eine Barreneinlagc , kciu Bankgeld ausgegebenwurde, so ist es klar, daß in den allermeisten Fällen Niemand Barren aus derBank nehmen konnte, wenn nicht ein Anderer zuvor eine gleiche Summe in ihreGewölbe gebracht hatte. Durch diesen sinnreichen Kunstgriff empfing die Bankmit Per einen Hand, was sie mit der anderen auszahlte, und der Barrcnbetrag,den sie im Besitz hatte, wurde durch die Forderung ihrer gewöhnlichen Kundennicht vermindert.
Dennoch erregten diese Maaßregeln wunderbarcrwcisc nicht den mindesten Arg-wohn. Die Gewohnheit, die Bank jederzeit ihre Verpflichtungen erfüllen zu sehen,die Erinnerung au das, was 1072 geschehen war, und das Vertrauen auf dieRedlichkeit der städtischen Beamten, unter deren Berwaltnng die Bank stand:Alles trug dazu bei, das Publikum blind zu machen und jeden Verdacht zuentfernen.
Thcilwcisc wurde diese Täuschung im December 1700 zerstreut. In diesemMonat »nichte die Bank bekannt, daß sie in Zukunft von Zeit z» Zeit den Preisfestsetzen werde, zu welchem sie das in ihren Gewölben niedergelegte Silber zahle»wolle, und sie fing damit an, ihn auf eine solche Weise festzusetzen, daß diejenigen,welche herausnehmen wollten, eine» Verlust von zehn Proccnt erlitten. Zugleichkündigte sie an, daß sie nur au solche Gläubiger Depositen auszahlen werde, dieBarren zum Werthe von 2800 Gulden und darüber in der Bank hätten.
Diese Erklärung mußte allgemeines Mißtrauen erwecken. Dennoch war dasVertrauen auf die gute Verwaltung und die lliierschütterlichkeit der Bank nochimmer so groß, daß sie auch diese Krisis überstand. Allein ihre Auflösung warvor der Thür. Im-Jahre 1708 drangen die Franzosen in Holland ein, und diein Amsterdam eingesetzte provisorische Regierung mußte eine Erklärung erlassen,die alle Zweifel über die wahre Lage der Bank zerstreute, indem sie das Publikumin Kenntniß setzte, daß die Dircctorcn im Laufe der letzten fünfzig Jahre nach undnach der ostindischen Compagnie, den Provinzen Holland und Westfticöland undder Stadt Amsterdam 10,621,703 Gulden vorgestreckt hatten! Diese Erklä-rung war, obgleich die in den Bankgcwölbcn liegenden Barren und die ausstehen-den Schulden ihre Verpflichtungen vollkommen deckten, dennoch nichts Geringeresals eine Bankcrotcrklärung. Dadurch fiel das Bankgeld, welches vorher gegendas umlaufende Metallgeld Hollands ei» Agio von fünf Proeeut gehabt hatte,plötzlich auf sechzehn Proccnt unter jenes. Und hiermit war der Fall einer Anstaltvorbereitet, die fast zwei Jahrhunderte laug in der Handclswelt unbedingtes Ver-trauen genossen und dem Lande die größten Dienste geleistet hatte. Siurcl,, Ooursü'klconom^ llolitiguo IV. goß. 06 I'aris 1823.
Mac Culloch.
6) In Kürze und in Etwas berichtigt, giebt Nau die Geschichte dieser Baulso: „Errichtet 1600, und bei dem häufigen Umlauf abgenützter und beschnittener