Zeit keinen Gebrauch von dieser Gewalt gemacht. So ist eö jedochnicht immer gewesen. Um die Mitte des vorigen Jahrhunderts betrugdas Eintrittsgeld fünfzig, und einmal sogar hundert Pfund Ster-ling , und daö ganze Betragen der Gcscllschask soll überhaupt äußerstdrückend gewesen sein. In den Jahren 1643, 1643 und 1601klagten die Tuchmacher und andere freie Handelsleute auö demWesten Englands bei dem Parlamente über jene Gesellschaft als überMonopolisten, die den Handel beschrankten und die Manufakturendeö Landes unterdrückten. Hatten diese Klagen auch keine Parla-mcntsakte zur Folge, so schüchterten sie die Gesellschaft doch wahr-scheinlich so ein, daß sie ihr Verfahren ändern zu müssen glaubte.Wenigstens sind seit jener Zeit keine Klagen mehr gegen dieselbevorgekommen. — Durch die sechste Akte auö dem 16. und 11. Rc-gicrungsjahrc Wilhelm'ö III. wurde daö Eintrittsgeld in die russischeGesellschaft auf fünf Pfund erniedrigt, und durch die siebente Akteaus dem fünfundzwanzigsten NegierungSjahre Karl'S II. kam dasEintrittsgeld in die östliche Gesellschaft auf vierzig Schilling herunter,während zugleich Schweden, Dänemark und Norwegen , alle Länderan der Nordseitc des baltischen Meeres, von ihrem ausschließlichenPrivilegium ausgenommen wurden. Wahrscheinlich hatte daö Be-nehmen dieser Eompagnicn zu jenen beiden Parlamentöakten Ver-anlassung gegeben. Schon vor dieser Zeit hatte Josiaö Child so-wohl diese als die Hamburgischc Gesellschaft als höchst tyrannischgeschildert, und ihrer schlechten Führung den jämmerlichen Zustand, deö Handels, den wir damals nach den in ihren Privilegien ent-haltenen Ländern führten, zugeschrieben. Wenn aber auch solcheGesellschaften in unseren Tagen nicht mehr sehr drückend sind, so sindsie doch gewiß völlig nnnüß. Und vielleicht ist dies, daß sie völliguiniüh ist, daö größte Lob, welches man einer regulirtcn Gesellschaftspenden kann, ein Lob, welchcö, wie eö scheint, die drei eben ge-nannten Gesellschaften in ihrem heutigen Zustande verdienen '»).
Das Eintrittsgeld in die türkische Gesellschaft betrug früherfünfundzwanzig Pfund Sterling für Personen unter '26 Jahren,und fünfzig Pfund Sterling für alle älteren Personen. Aufgenom-men konnten nur eigentliche Kaufleute werden, und alle Krämer undKleinhändler waren ausgeschlossen. Nach einem Korporativnögcsehc