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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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nicht hie und da Gelegenheit böte, die Grundsätze der Geometrieund Mechanik darauf anzuwenden, und welches nicht so die Leutenach und nach in jenen beiden Wissenschaften, die cbensowol zu denerhabensten wie zu den nützlichsten Wissenschaften die Einleitung aus-machen , übte und vervollkommnete.

Ermuntern kann der Staat zur Erlernung jener wesentlichstenUnterrichtsgegcnstände, wenn er den Kindern der gemeinen Leute,die sich darin hervorthun, kleine Prämien und Ehrenzeichen giebt.

Zur unerläßlichen Bedingung kann der Staat den Leuten ausder gemeinen Volksklasse die Erlernung jener Untcrrichtögegcnständcmachen, wenn er Jeden einer Prüfung darin unterwirft, ehe er daöZunftrccht erhalten, oder sich in einem Dorfe oder einer Stadt ge-werblich niederlassen darf.

Auf diese Weise erhielten die griechischen und römischen Re-publiken den kriegerischen Geist unter ihren Bürgern wach, indemsie allen die Erlernung der militärischen und gymnastischen Uebungenerleichterten, zu demselben ermunterten und sie sogar zur unerläß-lichen Bedingung machten. Sie erleichterten diese Erlernung, in-dem sie einen bestimmten Platz zu den Uebungen anwiesen, und ge-wissen Lehrern das Recht gaben, auf diesem Platze zu lehren. Eöscheint nicht, daß diese Lehrer Besoldungen oder ausschließliche Pri-vilegien gehabt haben. Ihre Belohnung bestand ganz allein indem, was sie von den Schulen bekamen, und ein Mrgcr, der seineUebungen in den öffentlichen Gymnasien durchgemacht hatte, genoßkeiner Art gesetzlichem Vorzuges vor dem, der dieselben Uebungenbei einem Privatlehrcr getrieben hatte, vorausgesetzt, daß er darineben so geschickt war. Jene Republiken ermunterten ferner zur Er-lernung jener Uebungen, indem sie an Diejenigen, welche sich darinhervorthaten, kleine Prämien und Ehrenzeichen austheilten. In denOlympischen, Jsthmischcn oder Ncmäischen Spielen einen Preis ge-wonnen zu haben, gab nicht nur Demjenigen, der ihn gewonnenhatte, Berühmtheit, sondern theilte diesen Ruhm auch seiner Familieund allen seinen Verwandten mit. Endlich machte die Verpflich-tung, die jeder Bürger hatte, eine gewisse Anzahl von Jahren, wenner dazu aufgefordert wurde, in den Heeren des Staates zu dienen,