Band 
[Dritter Band. - Vierter Band.]
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kann darum auch chcr auf die Achtung seiner gesetzlichen Oberenrechnen und ist wieder geneigter, diesen Oberen auch seinerseits dieihnen schuldige Achtung zu erweisen. Er ist geneigter, die inter-essirten Klagen der Parteien und der Unzufriedenen näher zu unter-suchen, und ist fähiger sie zu durchschauen, so daß er sich weit wenigerzu einem leichtsinnigen oder unnöthigcn Widerstände gegen die Maaß-regeln der Regierung verleiten läßt. Zumal in freien Ländern, wodie Sicherheit der Regierung sehr von dem günstigen Urtheile abhängt,welches das Volk über ihr Benehmen fällt, ist es von der höchstenWichtigkeit, daß das Volk sich nicht geneigt zeige, die Regierungvoreilig oder nach bloßer Laune zu beurtheilen '«).

Drittes Hauptstück.

Ausgaben für UntceriäitSanstaltcn für Personen jedes Alters.

Die UntcrrichtSanstalten für Personen jedes Alters sind vorAllem die für den religiösen Unterricht. Dies ist eine Art Unterricht,die nicht sowohl den Zweck hat, die Menschen zu guten Bürgern indieser Welt zu machen, als sie für eine andere und bessere Welt ineinem künftigen Leben vorzubereiten. Die Lehrer, welche diesenUnterricht ertheilen, können ebenso wie jeder andere Lehrer ihrenUnterhalt entweder ganz von den freiwilligen Beiträgen ihrer Zu-hörer , oder von einem anderen Fonds erhalten, auf welchen sie daSGesetz des Landes anweist, und dieser Fonds kann z. B. in Lände-reicu, in einem Zehnten oder einer Grundabgabe, in einem festge-setzten Gehalte oder einer Besoldung bestehen. Ihre Anstrengung,ihr Eifer und ihr Fleiß werden in der ersteren Lage wahrscheinlichweit größer sein als in der letzteren. Aus diesem Grunde haben dieLehrer neucrReligionen bei ihren Angriffen gegen die alten herrschen-den Systeme so viel voraus, weil in diesen die Geistlichkeit, aufihren Pfründen ruhend, die Inbrunst deS Glaubens und der An-dacht bei der Masse deS Volkes wach zu halten versäumt hat, unddurch ihre Lässigkeit ganz unfähig geworden ist, zur Vertheidigung

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