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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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zuweilen nachgeben mußte, sondern das, daß er jemals im Standewar, zu widerstehen.

Die Privilegien der Geistlichkeit in jenen alten Zeiten, welcheunö, die wir heute leben, höchst thöricht erscheinen, ihre gänzlicheBefreiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit z. B. oder was inEngland das venelwüim 6Icmi heißt, waren in der That Nichtsweiter als die natürliche oder vielmehr die nothwendige Folge diesesZustandes der Dinge. Wie gefährlich mußte es nicht für den Lan-desherrn sein, einen Geistlichen für irgend ein Verbrechen zu strafen,wenn der ganze Stand geneigt war, ihn dagegen zu schützen, undentweder den Beweis für ungenügend erklärte, um einen so heiligenMann darauf hin zu verurthcilen, oder die Strafe für zu hart, alsdaß sie an einer durch die Religion geheiligten Person vollzogenwerden dürfte? Der Landesherr konnte unter solchen Umständennichts Besseres thun, als den Schuldigen den geistlichen Gerichts-höfen zu überlassen, denen um der Ehre ihres eigenen Standes wil-len daran gelegen sein mußte, so viel als möglich zu verhindern, daßein Glied ihres Standes ein grobes Verbrechen begehe oder auch nurein schlimmes Aergerniß gebe, weil dadurch die Gemüther des Volkesentfremdet werden konnten.

In dem Zustande, in welchem sich die Dinge fast in ganzEuropa während deö zehnten, cilftcn, zwölften und dreizehntenJahrhunderts und auch einige Zeit vor und nach dieser Periode be-fanden, konnte die Verfassung der römischen Kirche als das fürchter-'lichstc Bündniß angesehen werden, das jemals gegen das Ansehenund die Sicherheit der bürgerlichen Regierung, so wie gegen dieFreiheit, die Vernunft und das Glück der Menschen, die nur dagedeihen können, wo die bürgerliche Regierung stark genug ist sie zuschützen, geschlossen worden war. Nach dieser Verfassung war dergröbste Betrug des Aberglaubens so sehr von dem Privatinteresseeiner großen Zahl von Menschen unterstützt, daß ihm die Gefahr,von der menschlichen Vernunft angegriffen zu werdet,, nicht nahekommen konnte: denn hätte es die menschliche Vernunft auch dahingebracht, einige der Betrügereien des Aberglaubens selbst vor denAugen deö gemeinen Volkes zu enthüllen, so würde sie doch niemalsdie Bande des Privatintcrcsscs haben lösen können. Wäre also jene