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unterworfen Ware». Sie hießen jnstlciarn in itinero., welches barbarisch genugdurch justieas in oxro übersetz« warben ist. Aus dieser Einrichtung sind die jetztnach bcstekendcn courts uk assi/.o, entstanden, die ztvcimal des Jahres in jederGrafschaft van tat» delegirten Richtern aus den drei Tribunalen liingsboneb,ttaminan ploas und ktrelnnzuoe gehalten werken. Garve.
9) Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß diese Bemerkungen van Smith
auf eine Ordnung der Dinge passe» , die nicht mehr eristirt. Seitdem die Fran-zosen in den Besitz ihrer Rechte gekommen sind, und besonders seit 18NN, ist dieGesetzgebung in Betreff des Straßenbaues auf billigere und vernünftigere Grund-lagen gestellt worden, und das heutige Frankreich gleicht nur noch wenig demFrankreich von 177l!. ' Blanqui .
10) Diese Gesellschaften bestehen nicht mehr. Mac Cnllo ch.
11) Die türkische Gesellschaft gab im Jahre l82!i alle ihre Rechte und Privi-legien in die Hände der Regierung zurück, und ging ein. Mac Culloch.
12) Was den Schutz betrifft, den eine Gesellschaft gewährt, so könnte manvielleicht mit Smith annehmen, daß eitle Gesellschaft mit vereinigtem Fonds, d. h.eine Aktiengesellschaft, mehr Schutz bietet als eine regulirle. Die Direktoren dieserletzteren, sagt Smith, habe» kein eigenes Interesse an dem Handel der Gesellschaft,zu deren Nutzen Kriegsschiffe, Faktoreien und Festungen gebaut werden müssen.Sie sind im Stande, diese Interessen gänzlich zu vernachlässigen, und nur an ihreeigenen Geschäfte zu denken. Dagegen fallen bei Aktiengesellschaften die Interessender Direktoren mit denen der Gesellschaft zusammen. Jene haben keine eigene»Kapitalien in dem Handel stecken, und ihre Gewinnste hängen allein von der vor-theilhaftcu und klugen Anwendung des Kapitals ab, so daß von ihnen anzunehmenist, baß sie Alles aufbieten werdet!, um die gemeinschaftlichen Unternehmungen zueinem glücklichen Ende zu führen. Andererseits kann jedoch der Fall wohl ein-treten , daß die Direktoren einer Aktiengesellschaft sich nicht zur rechten Zeit zumäßigen wissen t den» sie sind fast immer in Vcrsnchung, ihre Handelsbeziehungenmit Gewalt auszubreiten, und lieber Könige zu werden, als Kaufleute zu sein.Das war auch leicht vorauszusehen, da das hohe Ansehen und die Schutzhcrrlich-keit, die ihnen durch diese Politik zu Theil wurde, wichtiger für sie sein mußte, alseine bescheidene Bcrmchrung der Dividenden ihres Kapitals. Wenn sie im Standewaren, Etwas zu unternehmen, so bebten sie niemals vor einer Anwendung derGewalt zurück, sobald sie nur ihre Zwecke dadurch erreichten; statt sich mit Lager-häusern und Faktoreien zu begnügen, erbauten sie Festungswerke, warben Truppenund führten Krieg. Die regulirle» Gesellschaften verfuhren nicht so. Ihre Ge-schäfte wurden u»ter ihrer eigenen Aufsicht mit Bescheidenheit und Sparsamkeitgetrieben, ihre Niederlassungen bestanden nur in Faktoreien, und sie ließen stet-selten durch Eroberungs - und Herrschaftögedanken hinreißen.
Wenn wir daher die Gesellschaften blos als Handelsmaschinen betrachten, sokönnen wir uns nicht bedenken, den rcgulirte» Gesellschaften vor den Aktiengesell-schaften den Vorzug zu geben. Die Letzteren haben außerdem noch den große»