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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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Fehler, silrß sie die Industrie und das Milwerben der Einzelnen völlig ausschließen.Wenn eine solche Gesellschaft im Besitze eines besondere» Privilegiums ist, so thutsie gewiß NllcS für ihr eigenes Interesse, und achtet nicht darauf, wie schädlich siedadurch für das Publikum wird. Hat sie das Monopol des Handels mit einembesonderen Lande oder mit einer besonderen Waare, so wird sie nicht ermangeln,sich des inländischen und auswärtigen Marktes so zu bemächtigen, daß sie die ein-und ausgeführten Waaren zu einem künstlich in die Hohe getriebenen Preise ver-kaufen kann. Ihre Absicht ist nicht die, bedeutende Kapitalien aufzuwenden, son-dern die, aus vcrhälinißmäßig kleinen Kapitalien große Gewinnstc zu ziehen. DasVerfahren der holländisch-ostindischeii Kompagnie, welche die Gewürze verbrannte,damit nicht ihre zu große Menge den Preis erniedrigte, kann als Beispiel der Artund Weise dienen, wie solche Gesellschaften zu Handel» pflegen. Die Menschenwerden stets zu einem möglichst hohen Preise zu verkaufen suchen; haben sie gegenkeine Konkurrenz zu kämpfen und sehen sie sich durch ein Monopol privilegirt, sostehen sie nicht an, die Preise so hoch zu treiben, als es ihnen die Konkurrenz derKäufer erlaubt, und bringen es so zu ungeheuren Gcwinnstcn. Dennoch sinddie Gesellschaften ungeachtet aller dieser Vortheile durch die von der Direktiongroßer Associationen unzertrennliche Nachlässigkeit, Verschwendung und Verschleu-derung fast beständig in Schulden gerathen. Die ostindische Gesellschaft hat beiihrem Handel viel verloren und würde ohne die Einkünfte Indiens schon habeneingehen müssen. Auf dem einen Markte vorthcilhafß kaufen, aus dem andernwieder mit Gewinn verkaufen, genau allen Veränderungen folgen, die durch Zu-fuhr und Nachfrage in den Preisen eintreten, die Bedürfnisse der verschiedenenMärkte kennen und dann die Operationen auf die passendste und sparsamste Weiseleiten: das sind Dinge, die viele Wachsamkeit und eine ununterbrochene Aufmerk-samkeit erfordern, und die man niemals von den Direktoren und Angestellten einergroßen Aktiengesellschaft erreichen kann. Daher ist es nicht selten gekommen, daßEinzelne in manchen Handelszweigen Glück hatten, bei denen Gesellschaften sich zuGrunde richteten.

Wenn an das Parlament die Bitte gerichtet wird, eine Akte zu erlassen, wo-durch mehrere Private das Recht erhalte», zur Ausführung eines nützlichen Unter-nehmens zu einer Aktiengesellschaft zusammenzutreten, so sollte man sich Wohlhüten, ihnen Privilegien zu gewähre», welche dem Publikum schädlich werdenkönnen. Bildet sich eine Gesellschaft zum Bau eines Dvck'S, einer Straße odereines Kanals, so wird es nöthig, ihr, damit Privatleute auf das Unternehmeneingehe», auf eine bestimmte Reihe von Jahren Privilegien zu bewilligen. Wennaber andere Personen auf immer verhindert würden, neue Docks zu erbauen undneue Verbindungswege zu öffnen, so entstände daraus ein dauernder Nachtheil fürdas Publikum. So wird es z. B. sehr nützlich sein, daß sich eine Gesellschaftzu dem Zwecke bilde, um Wasser in eine Stadt zu leiten; aber wen» cS keine an-deren Quellen als diejenigen, auf welche die Kompagnie Rechte erworben hat, inder Nähe gäbe, so könnte sie, falls es ihr nicht in ihrer Stiftungsurkundc unter-sagt würde, den Preis des Wassers auf eine unmäßige Höhe hinauftreiben, und zum