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Schade» des Publikums große Gewinnstc mache». Ebenso wird es allemal, wen»es sich um de» Bau eines Kanals oder ciuer Eisenbahn haudclt, rathsam sei», diePrcissätze für die verftbiedenen'Dicnsic genau zu bestimme» u»d die Dividendenauf ei» gewisses Marimum, welches sie »icht überschreite» dürfe», festzustellen, zuwelche», Ende mau die Bestimmung treffe» kann, daß die Gesellschaft i» dem Falle,wenn der festgesetzte Preissatz mehr betrüge, als das Marimum der Dividende»und der Kaste», gehalten wäre, ihn so weit herunterzusetzen, daß sich das Glcich-maaß wiederherstellte, — „der man könnte auch, falls die Gesellschaft diese Be-dingung nicht annchmcn wollte, von ihr verlangen, daß der Neberschuß der Divi-dende» zur Tilgung dcö GescllschaftSkapitalS verwandt würde, damit auf dieseWeise die zur Dividendenzahlung dienenden Ausgaben am Ende ganz verschwände»,Hätte man diesen Grundsatz bei den ersten Kanälen, die in England gebaut wur-den, befolgt, so würde jetzt der Waarcntrausport auf den wichtigsten Verbindungs-wegen fast gar Nichts mehr kosten, und man hätte dieses Resultat erreicht, ohnedaß auch nur die Zahl solcher Unternehmungen geringer ausgefallen wäre. Esgiebt wenig Leute, die in dem Augenblick, wo sie sich zu solchen Unternehmungenentschließen, sich auf mehr als IN bis 12 Proecnt Gewinn Hoffnung machen; siewürden gern zufrieden sein, wenn sie nur so viel erwarten dürften. Ist es da alsonicht die Pflicht der Regierung, so zu Handel», daß das Publikum von einem nn-crwartctcn glücklichen Erfolge seinen Vortheil habe? Hier kann die Konkurrenzdas Glcichmaaß nicht herstellen. Die zuerst Kommenden bemächtigen sich der besten,wo nicht der einzigen Linie, auf welcher ein Kanal oder eine Eisenbahn gebautwerden kaun, und erhalten dadurch ein wahrhaftes Monopol, aus dem sie nichtmehr zu vertreiben sind. Es ist also nützlich und rathsam, den Preissatz und dasMarimum der Dividenden festzustellen: man schreckt dadurch von keiner Unter-nehmung ab, und sichert doch die Interessen des Publikums. Wenn eine Unter-nehmung ebenso gut von Einzelnen als von einer Gesellschaft ausgeführt werdenkann, und das Publikum in beiden Fallen gleichen Nutzen hat, oder wenn dieGefahren und Schwierigkeiten nicht allzu groß sind, so thut man immer am Besten,gar kein Privilegium zu bewilligen, und die Unternehmer in jeder Beziehung alsbloße Privatleute z» behandeln. Mac Culloch.
13) Als der Prinz von Oranie», nachmaliger König Wilhelm III., nach
Großbritannien berufen wurde, dieses Land von der Unduldsamkeit und TyranneiJakob« U. zu befreien, so legte ihm die Convention, welche ihm die Krone anbot,zugleich eine Erklärung der Rechte vor, welche dem englischen Volke gegen seineRegenten zustünde, und forderte von ihm die Anerkennung derselbe». Diese Ilillok riglits ist c«, wovon der Autor redet, in welcher auch dieser Artikel vorkaut, daßkein vom König gegebenes Edikt oder verliehenes Privilegium Gesetzeskraft habe,bis es vom Parlamente bestätigt worden ist. G a rv c.
14) Dieses Schiff hieß das PermissionSschiff. Es konnte fünfhundert Tonnenhalten; ein Viertel des Gewinnes gehörte dem Könige von Spanien , »nd außerdemkamen ihm noch von den übrigen drei Vierteln des Gewinnes fünf Proecnt zu.
Blanqui.