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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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schwerer wird, die kleine Reute zu zahlen, als ihm sonst die Be-zahlung einer größeren geworden sein würde. Alles aber, waöseine Fähigkeit, das Land zu kultiviern, vermindert, macht auch,daß der wichtigste Theil der GcscllschaftScinkünftc unter der Höhezurückbleibt, die es sonst hätte erreichen können. Wenn man solchevorweg genommene Summen viel höher besteuerte, als die gewöhn-liche Rente, so würde dieses schädliche Verfahren zu nicht geringemVortheil aller dabei interesstrten Parteien, des Grundherrn, desPächters, des Landesherr» und deö ganzen Gemeinwesens, vielleichtbeseitigt werden.

Manche Pachtkontraktc schreiben dem Pächter eine gewisse ArtKultur und eine gewisse Aufeinandersolgc der Ernten während derganzen Dauer deö Pachtkontraktcö vor. Diese Bedingung, welchegewöhnlich auö der Einbildung deö Grundherrn von seinen höherenlandwirthschaftlichcn Kenntnissen (eine incistcnthcilö höchst unbegrün-dete Einbildung) entspringt, sollte immer als eine Zusatzrentc be-trachtet werden: als eine durch einen Dienst statt durch Geld zu be-zahlende Rente. Um diesem Verfahren, daö fast immer thörichtist, entgegen zu arbeiten, könnte man diese Art von Renten höheranschlagen, und sie also mehr besteuern als die gewöhnlichen Geld-renten H.

Manche Grundhcrrcn verlangen statt einer Geldrentc eine Na-turalrcnte in Getreide, Vieh, Geflügel, Wein, Ocl u. s. w.; anderefordern eine in Diensten zu entrichtende Rente. Solche Renten sindimmer für den Pächcr nachthciliger, als sie für den Grundherrnvorthcilhast sind. Sie nehmen mehr aus der Tasche deö Ersteren,oder entziehen ihr fortwährend mehr, als sie dein Letzteren verschaffen.In allen Ländern, wo sie Statt finden, sind die Pächter arm undoft bettelarm, fast ganz in dem Verhältniß, als jene Kontrakte ge-schlossen werden. Wenn man auch diese Art von Renten höher an-schlüge und folglich höher besteuerte, als die gewöhnlichen Gcldrcn-ten, so würde ein dem Gemeinwesen so schädliches Verfahren viel-leicht hinlänglich beseitigt werden.

Wenn der Grundherr cö vorzieht, einen Theil seiner Ländcrcicnselbst zu bewirthschaften, so könnte die Rente nach einer billigenSchätzung der benachbarten Pächter und Grundherrn angeschlagen,