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tlsx-koolc scheint aus einer sehr genauen Vermessung dieser Art her-vorgegangen zu sein.
In den älteren Ländcreien des Königs von Preußen ist dieGrundsteuer nach einer wirklichen Vermessung und Abschätzung, dievon Zeit zu Zeit revidirt und abgeändert wird, aufgelegt*). Nachdieser Abschätzung geben weltliche Eigenthümer zwanzig bis fünfund-zwanzig Prorent, geistliche vierzig bis sünfundvicrzig Procent vonihrem Einkommen ab?). In Schlesien geschah die Vermessung undAbschätzung aus Befehl dcö jetzigen Königs (Friedrichs II.) undwurde, wie man sagt, mit großer Genauigkeit gemacht. Nach die-ser Abschätzung wurden die Ländcreien des Bischofs von Breölau auffünfundzwanzig Procent ihrer Rente, die übrigen Einkünfte derGeistlichen beider Confcssionen auf fünfzig Procent, die Komthureiendes deutschen.und des Maltheser-OrdenS auf vierzig, alle adeligenGüter auf achtunddrcißig und ei» drittel, und Bauerngüter auf fünf-unddrcißig und ein drittel Procent besteuert «).
Die Vermessung und Abschätzung i» Böhmen ist, wie man sagt,das Werk von mehr als hundert Jahren gewesen. Es wurde erstnach dem Frieden von 1748 auf Befehl der jetzigen Kaiserin-Königin(Maria Theresia ) vollendet**). Die Vermessung im HcrzogthumMailand , die zur Zeit Karls VI. begonnen worden war, wurde erstnach 176«) vollendet. Sie gilt für die genaueste, die jemals ge-macht worden ist. Die Vermessung Savohcns und Picmontö wurdeauf Befehl dcö lctztverstorbencn Königs von Sardinien vorge-nommen***).
In den Alanten deS Königs von Preußen ist das Einkommender Kirche weit höher besteuert, als das der weltlichen Eigenthümer.Das Einkommen der Kirche ist größtcnthcilö eine Belastung derGrundrente. Es geschieht nur selten, daß ein Theil davon aus dieVerbesserung des Ackerbaues verwendet oder so benutzt wird, daß erirgendwie dazu beitrüge, das Einkommen der großen Masse desVolkes zu vermehren. AuS diesem Grunde hielten cS Sc. Majestät
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