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siebzig Pfund kosten, was zwölf Pfund mehr ausmacht, als er seinenUmständen »ach geben zu können glaubt. Er wird sich also mit einerschlechteren Wohnung begnügen, d. h. mit einer Wohnung vonfünfzig Pfund Miethe, was nebst den zehn Pfund, die er alsSteuer zu zahlen hat, gerade die Summe von sechzig Pfund aus-'macht, die er für seine Wohnung bestimmt hat. Um die Steuerzahlen zu können, giebt er also einen Theil derjenigen Bequemlichkeitauf, die ihn: ein Haus von zehn Pfund Sterling Miethzinö mehrhätte gewähren können. Ich sage, er giebt nur einen Theil davonauf; denn er wird schwerlich diese Bequemlichkeit ganz verlieren, daer gerade um der Steuer willen für fünfzig Pfund Sterling einebessere Wohnung bekommt, als er ohne die Steuer für diesen Preishätte haben können. Denn wie eine solche Steuer, indem sie diesenKonkurrenten entfernt, die Konkurrenz bei Häusern von sechzig PfundSterling Rente vermindern muß, so vermindert sie auch die Kon-kurrenz bei Häusern von fünfzig Pfund Sterling Rente, und soimmer weiter für die Häuser von allen anderen Renten, nur die vonder allcrniedrigstcn Rente ausgenommen, für welche durch die Steuereine Zeit lang die Konkurrenz vermehrt wird. Nun müssen aberdie Renten jeder Klasse von Häusern, für welche die Konkurrenzgeringer wird, nothwendig mehr oder weniger fallen. Da aber keinTheil dieser Verminderung, wenigstens nicht auf lange Zeit, derBaurente zur Last fallen kann, so muß sie am Ende ganz die Grund-rente treffen. Die endliche Bezahlung jener Steuer wird also theilsauf den Bewohner des Hauses fallen, der, um seinen Antheil zubezahlen, einen Theil seiner Bequemlichkeit aufgeben muß, theilsauf den Eigenthümer des. Grundes, der, um seinen Antheil zu be-zahlen, einen Theil seines Einkommens aufopfern muß. In wel-chem Verhältniß sich diese endliche Bezahlung unter beide vertheilenwird, -das läßt sich nicht so leicht bestimmen. Wahrscheinlich wirddie Vertheilung unter verschiedenen Umständen schk verschiedet» sein,und die Steuer kann je üach den Umständen entweder auf den Be-wohner des Hauses oder auf den Eigenthümer des Grundes sehrungleich fallen.
Die Ungleichförmigkeit, mit der eine Steuer dieser Art auf dieEigenthümer, verschiedener Grundrenten fallen könnte,, würde nur