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such machte die Steuer selbst verhaßt, und sie wurde deshalb baldnach der Revolution als ein Zeichen von Sklaverei abgeschafft.
Die nächste Steuer dieser Art war eine Steuer von zwei Schil-ling auf jedes bewohnte Haus. Ein Haus von zehn Fenstern mußtenoch vier Schillinge mehr, eins von zwanzig Fenstern und darübermußte acht Schilling bezahlen. 'Diese Steuer wurde in der Folgedahin abgeändert,' daß Häuser von zwanzig und -von weniger alsdreißig Fenstern zehn Schilling, Häuser von dreißig und mehr Fen-stern aber zwanzig Schilling zahlen mußten. Die Zahl der Fensterkann in den meisten Fällen von außen gezählt werden, und cö istniemals nöthige in alle Räume des Hauses selbst einzudringen. DerBesuch der Steuereinnehmer war daher bei dieser Steuer wenigeranstößig als bei dem Hccrdgeldc.
Auch diese Steuer wurde in der Folge abgeschafft, und stattihrer die Fenstersteucr eingeführt, die gleichfalls schon manche Ver-änderungen und Vermehrungen erfahren hat. Die Fenstersteucr, sowie sie gegenwärtig (Januar 1778) besteht, legt außer der Abgabevon drei Schilling auf jedes Haus in England und von einem Schil-ling auf jedes Haus in Schottland noch eine weitere Abgabe aufjedes Fenster auf, welche in England stufenweise von zwei Pcncc,dem niedrigsten Satze bei Häusern von nicht mehr als sieben Fen-stern, bis zu zwei Schilling, dem höchsten Satze bei Häusern vonfünfundzwanzig und mehr Fenstern, steigt ' 2 ).
Der Hauptcinwurf gegen alle solche Steuern ist ihre Unglcich-sormigkcit, eine Ungleichförmigkcit der schlimmsten Art, da sie noth-wendig oft weit schwerer auf den Armen als auf den Reichen fällt.Ein Haus von zehn Pfund Rente in einer Provinzialstadt hatmanchmal mehr Fenster, als ein Haus von fünfhundert PfundRente in London , und obgleich derBewohncr des ersteren wahrschein-lich ein weit ärmerer Mann ist als der des letzteren, so muß er doch,sofern sein Beitrag nach der Fenstersteucr bestimmt wird, mehr zurUnterstützung des Staates beitragen, als dieser. Solche Steuernsind daher den ersten der oben aufgestellten Grundregeln schnurstracksentgegen. Gegen die übrigen drei scheinen sie weniger zu verstoßen.
Die natürliche Wirkung der Fenstersteucr, so wie aller übrigenHaussteuern ist die, daß die Renten geringer werden. Je mehr man