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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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muß aber der Pachter doch so gut wie jeder andere Gewerböinaunseinen billigere Gewinn haben; sonst nlüßte er sein Gewerbe auf-geben. Diesen billigen Gewinn kann er nach Auslegung einer solche»Steuer nur dann erhalten, wenn er dem Grundherrn weniger Ncntczahlt. Je mehr er an Steuer zu zahlen genöthigt ist, desto wenigerkann er an Rente zahlen. Wird eine solcl/c Steuer.ün'Llmfe der.Pachtzeit aufgelegt, so kann sie den Pächter allerdings sehr in Nothbringen, vielleicht sogar zu Grunde richten. Bei einer ErneuerungdeS'PachtkvntraklcS aber wird sie iinnicr rvleder aus den Grundherrnzurückfalle».

In den Ländern, wo die persönliche Taille Statt hat, wirdder Pächter gewöhnlich nach Verhältniß desjenigen Kapitals ange-setzt , welches er in die Landwirthschaft gesteckt zu haben scheint. Erfürchtet sich deshalb oft, ein gutes Gespann Pferde oder Ochsen zuhalten, und wirthschaftet mit so elenden und schlechten Ackerwcrk-zeugcn, als cö nur möglich ist. Er hat ein solches Mißtrauen gegendie Gerechtigkeit der Besteuernden, daß er sich das Ansehen derArmuth giebt, uud für so unvermögend gelten will, als wenn ergar Nichts bezahlen könnte, um nur nicht zu viel zahlen zu müssen.Durch diese elende Vcrsahrungswcisc steht er sich vielleicht oft sehrim Lichte, und verliert wahrscheinlich durch die Verminderung seinerProduktion mehr, als er an der Steuer erspart. Obgleich in Folgedieser verschlechterten Kultur der Markt etwas kärglicher versorgt wird,so ist doch daö dadurch veranlaßte geringe Steigen des Prciseö nichtgeschickt, den Pächter für die Verminderung seiner Produktion zu ent-schädigen, geschweige denn ihn in Stand zu setzen, dem Grundherrnmehr Rente zu bezahlen. Publikum, Pächter und Grundherr, alleleiden mehr oder weniger durch den verschlechterten Anbau. Daßdie persönliche Taille den Anbau auf vielerlei Art cntmuthigc, undalso die Hauptguelle dcö Reichthums in jedem großen Lande auS-' trockne, habe ich schon in dem dritten Buche dieser Untersuchung zuzeigen Gelegenheit gehabt.

WaS in den südlichen Provinzen Nordamcrika'ö und auf denwestindischen Inseln Kopfgeld (pal!-laxes) genannt wird, die jähr-liche Steuer nämlich von so und so viel auf den Kopf jedes Negers,ist eigentlich eine Steuer auf die Gcwinnstc von einer bestimmten im