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bencn auf den Ucbcrlebenden und das Ucbcrgchcn unbeweglichenEigenthums (Ländcreicn und Häuser) von einem Lebenden auf einenandern ist ein Akt, der seiner Natur nach zu öffentlich geschieht, alsdaß er lange verborgen werden könnte. Solche Vorgänge könnenalso direkt besteuert werden. Das Ucbcrgchcn von Kapital oderbeweglichem Eigenthum von einem Lebenden auf einen andern durchGcldauslcihen ist dagegen oft ein Geheimniß und läßt sich immergeheim halten. Es kann also auch nicht leicht direkt besteuert werden.Aber indirekt ist es auf zweierlei Art besteuert worden: erstens durchdie Forderung, daß die Schuldverschreibung, wenn sie gültig seinsoll, auf Papier oder Pergament geschrieben werde, von welchemeine bestimmte Stempclgcbühr bezahlt worden ist; zweitens durch dieForderung, daß die Schuldverschreibung — gleichfalls bei Strafeder Ungültigkeit — in ein öffentliches oder geheimes Register einge-tragen und für diese Negistrirung eine bestimmte Gebühr entrichtetwerde. Stcmpelgcbühren und Rcgistcrgcbühren (Eintragsgcbühren)wurden auch oft bei Ucbcrtragungcn jeglichen Eigenthums von demVerstorbenen auf den Ucbcrlcbenden und bei Uebcrtragungcn unbe-weglichen Eigenthums von einem Lebenden auf den andern gefordert,obgleich beide Akte leicht hätten direkt besteuert werden können.
Die Vioesima der zwanzigste Theil der Erbschaf-
ten, welche Augustus bei den Römern einführte, war eine Steuer,auf den Ucbcrgang dcö Eigenthums von dem Verstorbenen auf denUebcrlcbcndcn. Dio Cassius *), der von ihr am Unzweideutigstenspricht, sagt, daß sie von allen Erbschaften, Vermächtnissen undSchenkungen auf den Todesfall gezahlt worden sei, ausgenommendiejenigen, welche den nächsten Verwandten oder den Armen zufielen.
Eine ähnliche Steuer ist die holländische Erbschaftssteuer^).Kollatcralcrbschaften werden nach dem Verwandtschaftsgrade vonfünf bis zu dreißig Procent des ganzen Werthes der ererbten Summebesteuert. Testamentarische Schenkungen oder Vermächtnisse anSci'tcnvcrwandtc unterliegen den nämlichen Abgaben. Die Frau,
*) I.M. öö. Siehe auch vui-rin-mn <Ia VacNxaNIms I!om. cii,,. XI. undNuuc!>a»,I de I'imjM «>u vingiUüiia sur los successlons.
") Lwmoiros ellnoernaiN elc. lome I. p. 22ö.