Welche ihren Mann, oder der Mann, welcher seine Frau beerbt,giebt den fünfzigsten Theil. Die inolnakm Iwraelitas, die Erbfolgeder Ascendentcn, zahlt nur den zwanzigsten Theil. Die Erbfolgein gerader Linie, die der Descendenten, zahlt gar keine Steuer. DerTod eines Vaters ist für diejenigen seiner Kinder, die mit ihm ineinem Hause lebten, selten mit einer Vermehrung, oft aber mit einerVerminderung ihres Einkommens verbunden: denn sie verlieren,was er von seinem Gewerbe, von seinem Amte oder durch eilte Renteauf Lebenszeit einnahm. Eine Steuer, die ihren Verlust noch da-durch erschwerte, dasi sie ihnen einen Theil ihrer Erbschaft entzöge,würde grausam und tyrannisch sein. Anders ist der Fall jedoch bis-weilen bei denjenigen Kindern, die in der Sprache des römischenRechtes cmancipirt, in der des schottischen Rechtes laris-l'mnilitiiociheißen, d. h. die ihren Antheil schon erhalten haben, selbst eineFamilie bilden und von FondS leben, die von dem Vermögen ihresNatcrS getrennt und unabhängig sind. Was von der Erbschaft ansolche Kinder kommt, daS ist ein wahrer Zusatz zu ihrem Vermögen,und kann also wohl ohne weitere Unbequemlichkeit, als die mit allensolchen Abgaben verbunden ist, einer Steuer unterworfen werden.
Die Kasnalitätcn des FcudalrcchteS waren Steuern auf denUebergang von Land sowohl voni Verstorbenen zu den Ueberlebcndcn,als von einem Lebenden z» dem andern. Sie machten in alten Zei-ten einen Hanptzweig dcö Krvncinkvmmenö in allen europäischenLändern aus.
Der Erbe eines unmittelbaren Kronvasallen zahlte, wenn erdie Investitur empfing, eine gewisse Abgabe, gewöhnlich die Renteeines Jahres. War der Erbe minderjährig, so sielen während derMinderjährigkeit die sämmtlichen Renten deS Gutes an den Lehns-herrn, der keine andere Verpflichtung hatte, als die, den Minder-jährigen zu unterhalten und den auf dem Gute haftenden Wittwen-gehalt auszuzahlen, wenn eine Wittwe vorhanden war. Wurdeder Mündel großjährig, so kam dem Lehnsherrn noch eine andereSteuer, die Iwliot' hieß und ebenfalls gewöhnlich daS Einkommeneines Jahres betrug, zu. Eine lange Minderjährigkeit, die heut zuTage so oft ein großes Gut von allen Belastungen frei macht, undder Familie wieder zu ihrem alten Glänze vcrhilft, konnte in jenen
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