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[Dritter Band. - Vierter Band.]
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dort llontrülo nennt, geklagt. Sie geben, wie es heißt, zu manchenErpressungen von Seiten der Gcncralpächtcr und ihrer Leute, die diesehr willkürliche und unbestimmte Steuer eintreiben, Veranlassung.In den meisten Libellen, die gegen das gegenwärtige französischeFinanzsystcm geschrieben worden sind, machen die Mißbrauche derliontiülo einen Hauptpunkt aus. Indeß scheint die Unbestimmtheitnicht geradezu in der Natur dieser Steuern zu liegen. Wenn dieKlagen des Volkes gegründet sind, so muß der Mißbrauch nicht sowohlaus der Natur der Steuer, als aus der undeutlichen und ungenauenAbfassung derjenigen Edikte oder Gesetze entstehen, durch welche dieSteuer geboten wird.

Die Eintragung der Hypotheken, so wie überhaupt aller Rechteauf unbewegliche Güter, verschafft sowohl den Gläubigern als denKäufern die nöthige Sicherheit, und ist dadurch für das Publikumhöchst wohlthätig. Die Eintragung der meisten anderen Urkundenaber ist für die Einzelnen oft unbequem und selbst gefährlich, ohnedaß das Publikum davon Gewinn hat. Register wenigstens, vonwelchen anerkannt wird, daß sie geheim gehalten werden müssen,sollten durchaus nicht eristiren. Der Kredit der Privaten sollte nie-mals auf einem so leichten Grunde ruhen, wie es die Rcchtschaffen-heit und Gewissenhaftigkeit der unteren Finanzbeamten ist. Alleinwo die Rrgistrationssporteln zu einer Quelle des landesherrlichenEinkommens geworden sind, da haben sich die Registraturen gemei-niglich ohne Ende vermehrt, und nicht bloß diejenigen Verhandlun-gen an sich gezogen, bei denen das Negistrircn sein Gutes hat, son-dern auch solche, die desselben keineswegs bedürfen. In Frankreich giebt es verschiedene Arten geheimer Register. Dieser Mißbrauchist zwar vielleicht keine nothwendige Folge solcher Steuern; manmuß aber anerkennen, daß er eine sehr natürliche Folge der-selben ist.

Stempelgebührcn wie die, welche in England von Spielkartenund Würfeln, von Zeitungen und Zeitschriften u. s. w. entrichtetwerden, sind eigentlich Konsumtionssteuern: ihre schließlichc Bezah-lung fällt auf die Personen, welche solche Waaren konsumircn.Auch solche Stempelgebühren, wie sie für die Erlaubniß, Bier,Wein und spirituose Getränke zu schenken, gezahlt werden, fallen,