Band 
Sechster Theil, oder Supplementband zu den fünf ersten Theilen. A-Z.
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Gerinne

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einigermaßen gleiche Wasserhöhe bey der Schützeoder bey dem Ausfalle aufs Rad, wie bey der Ein-fluth vom Teiche erhallen wird.

2. Bey solchen Werken, wo das Wasserrad schnellumlaufen muß, wie bey verschiedenen Hammer-,Walz- und Schleifmerken, muß das Gerinne et-was tief seyn, und bey uncerschlachtigem Gefallemuß eine schnelle Bewegung durch den Druck des-jenigen Wassers, welches über die Ocffnung derSchütze zu stehen kommt, bewirkt werden. , Wärez. B. in einem solchen Falle die ganze Höhe desWassers oder Befalles von der Oberfläche im Teichebis hinunter zum stillen Wasser 8 Fuß, so müßteder höchste Stand des Wassers im Gerinne 5 Fußbetragen. Hier kann man den Fall des Wassersim Gerinnboden bis zum untersten Punkte des Ra-des zu 2 Fuß, das Unterwasser oder den Abfall zu1 Fuß annehmen. Dabey muß die ganz« Tiefeoder Höhe des Gerinnes wenigstens \ Fuß über denhöchsten Stand des Wassers, oder in allem 5 % Fußseyn, damit das während des Aufziehens und Zu-stellcns der Schütze entstehende und stark brausendeWasser die Backen des Gerinnes nicht gleich über-steige. Durch ein tiefes Gerinne erhält man auchden Vortheil, daß sich das Master im Winter un-ter der gefrornen Eisdecke länger fließend und vomGrundeife frey erhält.

z. Aus der Erfahrung ist es bekannt, daß bey solchenWerken, wo ein schneller Umlauf des Rades nöthigist, mehr durch den Druck des UeberwasserS oderdes sogenannten springenden Wassers, als durchdessen Fall auf das Rad ausgerichtet wird. In-dessen kann ein sehr niedriges unterschlächtiges Ge-falle für ein Hammerwerk wenig vortheilhaft seyn,wenn man nicht den Ausweg trifft, für einen Stab-hammer einen fünf oder mehr armigen Wellkranzvon Roheisen zu gebrauchen, so wie für einen Zain-