De Cambio.
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Zah^ enn nmXXV ' die drey ersten Tage in der sel-Brieff zu acceptiren, vielweniger zu bezahlenZlt 'M^oche der Debitor mit seinem Creditore nicty schuldig ist, er thue es denn per honor di littera ,so li eC ° te k° mmen un d faor.triren könne , alsdenn zumahl wenn er keine Provision oder andere Mitteldt ^ er f a Ü-Tag und endlichen Zahl-Termin zu dem Gelde wieder zu gelangen in Händen hat , so
* Bezahlung präcise entweder per caffa, oder dem gebühret vornehmlich dem Trassanten, zu Ferhü-ffäitori anständige Assignationes geschehen, auch tung aller Unordnung demjenigen , an den er denzu f.? r deditor, dafern selbige bey Zeiten und Wechsel-Brieff gezogen, davon richtig zu avisiren,% ‘ängsten vor drey Uhren gegen Abend bemeld- und den Aviso-Briessentweder auf der Post zu über-jswfaU-Tages osseriretwerden, und wer sie ohne schicken , oder mit dem Wechsel-Brieffe zugleich^“etliche Incommodität einbeben kan, zwar bil- überreichen zu lassen , auch ausdrücklich anzuzei-t annehmen , wenn aber darauf keine Zahlung gen , auf wessen Conto oder Rechnung die TrattaJl % et > alsdenn solche dem Aßgnanten zurücke geschehen , wo der Acceptant die Provsßon nehmen,and sich die Zahlung per cassa thun lassen, oder woher er sich sonst seiner Rembours halben hin-fch Insten nach Wechsel - Recht, oder durch wieder re- und prxvaliren solle. Denn wenn erh Execution , dieselbe zu suchen Macht dieses unterläßest) hat er bey entstehender Accepta-a en und befugt seyn. tion alle Ungelegenheitsteh selbst bey zumessen, auch
Q Und nachdem jiebs je zuweilen begiebt, daß steh an dem, aufweichen traßret ist, keineswegesp.. c ° gute Leute am Donnerstage Abend die Acce- zu erholen, ob gleich derjenige, so acceptiren fal-,y ten Brieffe nicht völlig bezahlet, sondern durch len, sonften sein Debitor wäre. Über diß und wennßviventz des Creditoris erst folgende Tage die gleich durch einen Aviso-Brieff begehret würde,J te abtragen, und gleichwohl manchmahl diese die Tratta aus diese oder jene Rechnung zu stellen ,q &I den Debitorem erwiesene Hößichkeit dem so dem Acceptanten nicht annehmlich wäre, oderjditori bey unverhofften Fällen zum Pr<ejuditz ge- auch ein oder anderer Gestalt Mittel vorgeschlagenJ. Sit könte, als mag fortbin einer, welchem der- würden, wo durch man steh an dem Ausgeber desNachwartung zugemuthet wird, den in Wechfil-Brieffes prxvalii *n könte, die aber nichtjs e ffel gezogenen Wechsel- Brieff versiegelt einem wohl tbunlich, so wäre er ebenfalls, wo er nicht denzustellen, oder auch den Notarium verjie- Brieffsupraproteftofreywillig hovoriren wolte, zu( S ^ a j]en,ttndwiederzustcbnebmen,hernacbwenn acceptiren nicht schuldig. Dannenbero hat steh*t zur Richtigkeit kommen,denselben ohneBe- ein jedweder billig hiernach zu richten und zu Fer-ty' lr *!Pff m g des Debitoris wieder zurücke nehmen t hütung allerhand Inconvenientien auf Rechnung ei-tey&n Falls aber, da es nöthig einen Protest un- nes dritten keine Tratta zu thun, wenn er nicht9 eh Aato ^ es letztem Zahl-Tages, da der verße- auch zuvor desjenigen, auf dessen Rechnung sei-den e ^‘ c bstl - Brieff dem Notario übergeben wor- bige geschehen, ausdrücklichen Willen oder Ordrefein" f ert ig en bstjbn, und nachmahls zugleich zu darzu erhalten.
er fernern Notbdurfft mit abfordern. Im Gegentheil soll auch der Inhbaber des Wecb-
gj.- X XFI. Wenn zween allhier einen Wechsel- sei Brieffes, wenn er wegen ermangelnder Accepta-Mff an emem an dem Orte Aufjicbt oder nach tion oder Zahlung proteftiret bat, den Protest je-de ° ZU b £za blep geschloffen , und der Aufnehmer derzeit, wie droben erwehnet, ungesäumt gebüh-J ^ffhseLBrieffes, nachdem er solchen empfan- rendfortschicken undaviflren, oder anderer Gestalt*n,oder auch bereits versandt,dem Ausgeber nicht für alh Gefahr zu stehen schuldig seyn.ßwpte Satisfauion dar gegen leisten wolte, so kan XXFUI. Wechsel-Brieffe, so nur einfach oderß Ausgeber wieder denselben nach Wechsel-Recht sola ausgestellet, sollen ohne Ferzug an gehörigenMahren, undhatsich dieser wieder ihn mit keiner Ort abgesendet werden. Wenn aber prima undt j ^tption, als Solutionis und compensationis in con- fecunda entweder auf gewisse Zeit Nachsicht, oderliquid* zu schützen. Wäre aber abgeredet auch wohl a vifia ausgestellet, so soll gleichfallsdaß der Aufnehmer die Summa des empfan- prima mit der ersten Post alsofort an den Ort, da-h^^echsel-Brieffes nicht eher ersetzen falte, als hin er gezogen und bezahlet werden muss, verfen-^Pffhricht oder ein Recepisse eingelaufen, daß det, auch damit der Ausgeber nicht etwan gefäh-Se spendete Brieff gebührend honoriret worden, ret werde, ungesäumt zur Accepiation befördert ,fytifrfoiebwohlder Aufnehmer dem Ausgeber ei- oder im Fall der verweigerten Accepiation, mitffpffshstFBrieffoderSchein ausstellen, in welchem dem Protest und dessen Aviso dieser Ordnung ge-Lql^ dieveraccordirte Summa, als auch daß er die mäss verfahren werden , der Secunda aber magPe-rfo a a » einem Wechsel-Brieffe an den Ort unddie zwar unterdessen und biss zur Ferfall-Zeit durcha <tf ^Mpfangen, deutlich gemeldet, damit dieser einen oder den andern Ort verhandelt werden, da-%^ a ltene Nachricht, daß fein Brieff honoriret mit aber doch zu rechter Zeit die Zahlung einzufo-die Wieder-Zahlung und verglichene Pro- dem und prima, so bereits acceptiret, zw findenijßßgeflalt schleunig erlangen könne. sey, als fall der Remittent schuldig seyn, jedesmahl
tiic^frdc ober der versendete Brieff mit Protest zu- zur Nachricht auf den Secunda deutlich zu ver-&b tY s, 0nit nen, solchen Fall soll nicht allein der Aus- zeichnen, in wessen Händen prima ahzutreffem Je »u>l ä Mßufnebmerseinenlnterims-Wechfal-Brieff doch fall die Ferfall-Zeit deswegen durchaus nichtsä(tt! unverzüglich wieder zurücke geben, fan- überschritten,sondern jedesmahl zu derselbe» dieZab»
l (n, MP a Hen dadurch erlittenenScbaden zu erstat- lang entweder gefordert und eingehoben, oder in de-Wenn er d as bereits empfangen, dem- ren Ermangelung,proteftiret werden, widrigenfalls0e a <h Disposition des 23. §. Fergnügungthun. hätte man sich an denen Trassanten nicht zu erholen.***4xfr nac ^ auc h XXFIL bey Wechsel-Brieffen Wenn XXIX. ein Marckt prorogiret worden ,ie Ptdti'^ e ff gleichsam zum Fundament der Ac- so mögen alle Wzchfil-Brieffe, es mögen eigene oderoi* ^ erma Jl en nöthig ist, dass kein Handels- andere seyn , die auf selbigen Marckt airigiret ,ne Vorher empfangenen Aviso einen Wech- und nicht eher acceptiret werden wollen, als biß
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