Band 
[Supplementum. Volumina XIII et XIV.]
Seite
189
JPEG-Download
 

fjÜVie

Bedencken von

-Processen.

189

Hit

eicijL"'.» haben, welches eine völlige■"ilet, e !5 heyder Vergebüngen in sichjM'd • as meynest du nun? Wilt duda^-k 60 ^ n j ur ’ en • Procefs fortsetzen,r uber verdammet werden, oder dicho. ,nr er ln p m Nächsten versöhnen, und in"Stid e von Gott Vergebung der

‘W. Erhalten? O wie blind sind dies°ll«st Gn au ^ ^ er Welt! dencke nicht, du? S .Oott nach geendigtem Procefs.^bitten ; Weist du nicht? WerSiet e ^ ünc hget, wird mit Ungnade be-Sde du, du wollest es deinem

Ergeben, aber der Sachen köntestÄn'c ^Ergehen, so wird Gott deinerJticha j C ^ en auc h nicht vergessen. JaVon . ’ es ist genung, dass ich derr Sapk 1 ^^ 1 * wehr feind bin, ich überlasseNon ae dem Gerichte. Hierauf ist aberS, ^antwortet: Jch fetze nur diesesHp. 0 w ird Gott deine Sache auch demn Gerichte überlassen; Es steckt% ^ a "es in der fünften Bitte, denn Gott%i e ® dir eben so machen, wie du essechsten machest. Es heisst; alsÄr ^lwortest du, er hat mich gar zuHe^'diget, ich muss doch meinen ehr-^ a hmen retten; Hast du denn GottÄ /.'Eimehr beleidiget ? Soll der dietlaü? 68 Nahmens auch retten, und mite c h Recht verfahren, wie wird esl!l di e [- en ? Und noch bittest du GottV • er p^ itte 5 er soll es also mit dir maM ’ ^ 'st ja das allerwenigste, das dur r ißn p diesem Gebet, wenn du keinenW y°cess mit deinem Nechsten an\ du r a , rc h thust du ihm nur kein bö-U ec ) p ihm aber Gutes thun, so vielr’ c W' V. v. 44. Rom. XII. v. 10.

N b 'r w ‘st» dass Gott dir nicht nur% os es, sondern auch gutes erzeigenVb > Oiefes, und alles andere, was etwaK tyf 11 er 'w , ieder eingewendet werden kön-[% et r d a hes durch die fünfte Bitte abge-'«cL 1 ^d wundert mich also , dass dieJh) j c V Gelehrten in ihren Schafften, soN iV Liefen, unter denen tacitis remiffio-v hin !narMw ’ oder heimlichen Erlassungpht ij len , das Gebet des Vater unsersfjte a , ® tzt , dass ich also gäntzlich davorÄrL als durch solches Gebet ebenfalls die.fassen, und der Procefs derge-r ein • ttatt fin det. Hieraus fchliesselEdweder, wie sich die Injurien-IjS, d ^ Eine Christliche Repubsique schi-lp des T4 r K'äger nicht einmahl das Ge-? rrn dabey sprechen kan. O derc hhchen Blindheit derer meistenk °der vielmehr Unrechts - Gelehr-ig 1 Xvtt

hfi^eleiT ’ Wenn wir nun hiernächst^Ordnungen, so aus denen In-V, ocessen in einer Republiqne ent-er] ? p Ve ^ et ’ fi° wir d man auch 'garC Ziehst warutn Eine hohe Obrfg-hillig gantz abschaffen solte;

Denn es ist bekannt genung, wie durchsolche Injurien - Processe die Gemütherbeyder Theile nicht besänffeiget, sondernimmer mehr und mehr verbittert werden,daher denn solcher Hass mit dem Todenicht aufhöret, sondern mit dem Procefsauf die Kinder fortgepflanzet, und derge-stalt fest in denen Hertzen eingedrücketwird, dass Öffters Mord und Todscfssagdaher entstehen, wie durch viele Exempel,so ich in X£tis observiret, ■ dargethan wer-den könte, wenn es die Nothdurffc derSache erforderte, und nicht ein jedwedervernünftiger Mann mir hierinn gerne Bey-fall geben würde. Nun ist aber solchen,und vielen andern Uebeln nicht anders zusteuern, wo nicht die Wurtzel weggenom-men, und die Injurien - Processe, so ohne-dem vorn Teuffel herkommen, gar verbo-then werden: An dessen statt aber dem Rich-ter ernstlich anzubefehlen , dass er alle, sowohl Verbal- als Real - Injurien ex oJ?do un-tersuche, und den schuldigen Theil mit ei-ner ansehnlichen öffentlichen Straffe anse-he, damit andere von dergleichen Bosheitabgeschrecket werden, und die Unschuldi-gen hinführo ungekräneket bleiben mö-gen. Möchte es nur eine hohe Obrigkeitversuchen, und wenn auch die Richterin Bestraffung der Injurianten nachlässigerfunden würden , selbige ebenfalls nach-drücklich straffen, so würde man, wie ichgewiss hoffe , in der That befinden, dassdergleichen Unwesen weniger werden, unddie Deute in Worten und Wercken, damitsie niemand zu nahe treten möchten, sichbesser in Acht nehmen würden.

§. XVIII. Da nun aber gleich solchesalsofort nicht geschiehet, sondern die Inju-rien - Processe unter denen Leuten , um ih-res Hertzens Hurtigkeit willen, verstattetwerden , sollen doch andere, die vor rechteChristen angesehen, und gehalten werdenwollen, sich daran nicht kehren, sondernvielmehr in dem allen ein unverletzt Gewis-sen zu behalten suchen , und gewiss davorhalten, dass das ein unfehlbares Kennzei-chen eines Unchristen und Heyden sey,wenn man nichts erdulden, sondern alsobaldwegen erlittener Injurien einen Procefs an-fangen will. Meynet aber ja der Mensch,es wären die Injurien gar zu gross, und wollesich das Gemüthe durch eine solche Enthal-tung der Processe nicht zufrieden sprechenlassen, (wiewohl hierzu eine genaue Prü-fung durch Fasten und Beten erfordert wird,ehe solches mag gefaget werden,) so denun-ciire er die Sache dem Richter, zur gebüh-renden Bestraffung, und überlasse es dem-selben zu seinem Gutachten , enthalte sichdabey allerübrigen Verfolgung des Proces-ses, suche sich mit feinem Feinde, falva peenapublica , die ohnedem eine Privat - Personnicht hindern kan, zu versöhnen , und soauch der Gegentheil sich nicht vergleichenwill, so vergebe er ihm doch alles in feinemA a 3 Hertzen,