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the und beschenkte sie mit windegg und Utznach.Unzufrieden mit dieser Vergabung, errichteten dieEinwohner in diesen Herrschaften mit SchwettzUnd Glarus ein Landrecht. Diese Kantons ver-mochten das Haus Oesterreich, daß es von derGräfin die Wiedcreinlösung des Güsters begehr-te; — den Grafen von IVerdenbcrg,-daß
er Sargans zurückforderte, eine Herrschaft, welcheOesterreich dessen Dorältern entrissen und sie denGrafen von Toggenburg verpfänd! hatte. — End-lich reihte der Kanton Schweig andre entfernteVerwandle Grafen, daß sie der Gräfin die ge-ringste Nutznießung und Veräußerung der gräf-lichen Länder verboten. Diese vorgegebenen Erbendes Grafen verstanden sich willig zu dem Landrechrte zwischen Schweig und Toggenburg.
Auf Antrieb der Schweiger beredete der Grafvon Mätsch, ein Bruder der Gräfin von Tog-genburg, seine Schwester, daß sie den schweitzcri-schcn Landamman Ilcl Reding zum Schiednchrerzwischen ihr und den vorgeblichen Erben des Gra-fen erwählte. Durch diesen ward alsdenn die Tog-gcndurgische Erbschaft nicht der Gräfin, sondernden entfernten Verwandten des Grafen zuerkennt.
Toggenburg und Utznach fielen also im JahrI4Z7. den Herren von Raron in wallis zu. Indem Besitze konnten sich diese nicht lange behaup-ten ; Utznach verkauften sie hernach den beydenKantons Schweig und Glarus, Toggenburgdem Abt von St. Gallen.
Mittlerweile hatte sich zwischen Schweig undZürich die Erbitterung vermehrt. Ersterer Kau-