stcr, (dessen Gewalt in Zürich damals ganz unbe-stimmt war,) trit itzt zusamcn, verhört Zeugen ge-gen den Ritter, laßt ihn auf dem Weg« nach derKirche mit seinem Bedienten Anton aufheben, wirftbeyde in den Wellenberg und verhört sie an derFolter, ohne Vorwissen des Rathes. Eben damals,im Jahr 1482. war eine grosse Tagleisiung in Zü-rich zur Beförderung eines gänzlichen Vergleichesmit Straßburg. Letztre Stadt mußte ersterer andie Unkosten 8000. Gulden bezahlen. Der Rittervon Hochburg versiegelte mit seinem Blute dieEöhnung. Zu ganz ungewohnter Zeit liessen die1 I>. Obristzunstmeister den Rath der LL. versam-meln. Waldmann eröffnete zuerst den Verglcichs-entwurf mit Straßburg; er wurde genehmigt. Als-denn trug er das Examen mit dem Gefangenenvor; dieser ward sodomitischer Sünden beschul-digt, wie auch einer Mordthat, die er vormals zurVerheimlichung derselben im Elsasse sollte verübthaben. An der Folter hatte der Bediente die vor-geblichen Greuel alle gestanden; unter den grausam-sten Martern hingegen behauptete der Herr in denlebhaftsten Ausdrücken seme gänzliche Unschuld.Nichts desto weniger ward er mit seinem Bedientenzum Feuer verurtheilt.
Frischhans Thetling von Lucern, der sich vor-mals als wackerer Kriegeshauptmann hervorgethanhatte, besuchte seither als Tuchhandler die Messenzu Zürich. Als er nun im Jahr 1487. in gleichenGeschäften dahin kam, ward er plötzlich in Verhaftgenommen. Seine ganze Verschuldung bestand ineinigen unbedachtsamen Reden, die er bey Anlaß