Band 
Erster Theil.
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die Herrschaft selbst zu verlieren. Unter diesen Um-ständen traten sie in ein Religionobündlniß mitwallis und mit dem Röntg in Spanien. Gegendieses gefährliche Bündtniß errichteten Zürich undBern ein christliches Lurgrecht zur Behauptungder Rcligionsfreyheit. Kraft dieses Burgrechtssollte es den gemeineydgenößischen Unterthanenerlaubt seyn , in ihren Kirchspielen nach Mehrheitder Stimmen zwischen beyden Religionen zu wahrlen. Diesem Vertrage traten mehrere Städteauch bey.

Im Jahr 1528. wurde durch ein Religionsge--spräch zu Bern in diesem Kanton die reformierteLehre befestigt. Unterwegs ward auf die Zürcher,die nach Bern reiseten, unweit Mellingen aus demWalde geschossen, aber niemand beschädigt. Aufder Heimreise wurde ihnen von den Ratholischender Weg verspcrt; hierauf legte Zürich 50. Mann.in Bremgarten; dem Landvogt zu Lenzburg trugLern auf, den Zürcher» ein bewaffnetes Legiertvon 200. Männern zu geben.

Von frommem Enthusiasmus begeistert, nahmenZürich und Lern jeden der Religion wegen Verafolgten in ihren Schoß auf, und aller Orten hinsandten sie Apostel zur Ausbreitung der evangeli-schen Lehre. Wankelmüthig neigte sich Glarus baldauf diese, bald auf die andere Seite; während derimmer wechselnden Ebbe und Flut anerbot sich mitaußerordentlicher Vertragsamkeit der Pfarrer zuGlarus, Valentin Tschudi, I) der Reyhe nach an

l) Von ihm hat man eine handschriftl. Chronick pom Jahrizrz. biS 15ZZ.