Band 
Erster Theil.
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dem einen Sonntag das Evangelium zu predigen,an dem andern Sonntag Messe zu feyern; endlichwurde in diesem Kanton, wie auch in dem Kan-ton AppenzeU die freye Uebung beyder Religionenbewilligt. In letzterm Kanton wurden hernach imJahr 1597. durch eydgenößischc Cchiedrichter dieWohnungen und Feldgüter zwischen beeden Par.theycn so glücklich ausgetauscht, daß seither dieKatholischen und die Reformierten abgesondert le-ben und jeder unter seinen eignen Glaubensgenos-sen zu Haus ist.

Bisher haben wir Zwingli im Wettstreite mitoffenbaren Gegnern gesehn; nunmehr erscheint erim Gefechte mit einem Manne , den er als Bru-der liebte, den er als Verfechter der Wahrheit ver-ehrte, und durch Mißverstand wurde dieser grosseMann, Marthin Luther, Zwinglis gefährlichsterGegner. Hauptsächlich betraf der Zwist die Aus-legung der thinsctzungsworte des Nachtmalo;von Luther wurden sie mehr buchstäblich, vonZwingli mehr metaphorisch erklärt. Wie vertrag-sam indeß Zwingli gewesen, hierüber nur folgendeAnekdote: Schon hatte der Rath in Zürich Larl-stadts Schrift über das Nachtmal verboten; unge-achtet Zwingli den Jnnhalt keineswegs billigte, soermähnte er nichts desto weniger den Rath von derKanzel, daß der Verkauf dieser Schrift erlaubt wer-den möchte. — Zur Vereinigung beyder Partheyenward auf Anstiften des Landgrafen Philipps vonHessen im Jahr 1529. zu Marpurg zwischen Lu-ther und Zwingli, im Begleite der gelehrtesten Se-kundanten eine Unterredung gehalten. Ungeachtet