Band 
Erster Theil.
Seite
158
JPEG-Download
 

i;8 '

von welchem nunmehr die gemeinen Herrschaftenausgeschlossen wurden. Die Neformirten mußtenüberdicß den V. katholischen Rantoiis die Rrie-geskostcn bezahlen.

Dieser zweyte Landfrieden vvm Jahr i;z 2 , denauch die ferner unterschreiben mußte», beschränkte den Fortgang der Rirchcnverbcsserung D>e V.katholischen Ranlons führten den Bilderdienst unddie Messe zu Mellingen, Brcmgarten, Rappcrswcil,Baden, Zurzach u. s. w. mit Gewalt wieder ein.Im Thurgau und in andern gemeinen Herrschaftenverleiteten sie manche Gemeinde zum Abfall. DerAbt zu St GaUrn zog mit seinen Mönchen in seinKloster zurück und die Stadt St. Gallen mußte ihmdie Zerstörungen in seiner Kirche vergüten.

Der Kanton Hern und der Kanton Freyburg,jener rcformirk, dieser katholisch, beherrschten ge-meinschaftlich Granson und Orbe. In diesenHerrschaften suchte Farel, nach dem Auftrag derLerncr die Reformation zu verbreiten, n) Mehrals einmal lief er Gefahr, von den Weibernzu Vrbe, wie Orpheus von den Bacchantinnen,zerrissen zu werden. Diese Weiber waren von ei-nem gewissen schönen Franziskaner, dem Pater Ju-liani, bezaubcrt. Als er eines Tages im Jahri;;i. von öffentlicher Kanzel die vcrehlichten Prie-ster als Ehbrechcr, Mcyncidigc, Apostaten verfluch-te, stand ein Bürger, Namens Hollard auf, undbeschält' ihn. Sogleich ward Hollards »»zeitigerEifer durch die Klauen eines erhitzten, weiblichenSchwarmes gerochen. Die Berner forderten, daßn) S. Nüchat ltik. äe Is kekvrm. 1°. IV»