der bischöfliche Dfflcial neun bis zehn von denangesehensten Bürgern in Verhaft nehmen. DerRath drang auf Coslaflung derselben , weil dasGericht über Bürger niemand andern, als den Bür-gern selbst zukäme. Ueber diesen Widerstand wur-de der Bischof so erbittert, daß er in Zeit vonvierzehn Tagen die Stadt verließ und seither nie-mals wieder zurückkehret.'. — Der Mörder desChorherrn wurde den 7. März zum Tode vcrur-theilt. Noch war damit der bischöfliche Fiscalnicht befriedigt; er drang auf eine Apellation. —Wir können dir keine solche Apellation bewilligen,sagten die Syndics, da wir über uns keinen Ober-herrn erkennen.
Ein Dominicaner, Namens Furbitli, hakte auf
öffentlicher Kanzel die Deutschen-so hieß er
die Reformirten, — gescholten. Die Obrigkeit inBern begehrte von den Genfern Genugthuung.Der Rath zu Genf war äusserst verlegen. Nichtnur die catholische Parthey in der Stadt, sondernauch auf der einen Seite der Bischof, auf der an-dern Seite der Kanton Freyburg hatten den Mön-chen in Schutz genommen. Der Rath bat also dieBerner, daß sie selbst den Mönchen bey dem bi-schöflichen Vicar verklagen, indem er nicht unterihrer Gerichtsbarkeit stehe. Unzufrieden über dieseAusflucht, drohten die Berner, daß, wofern siekeine Genugthuung erhalten, sie der Stadt Genfden Bund herausgeben werden. — Und wir gebenden Genfern den unsrigen heraus, sagten die Frey«burger, wofern sie dem Begehren der Lerne»entsprechen.