Band 
Erster Theil.
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170
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XV.

Wirthschaftlichcr, sittlicher, litte-rarischer Zustand.

In der erste» Hälfte deo XVtcn Jahrhunderts.

^nrch Abschaffung der Alöster sowol als derNricgesdiciiste wurden die Bevölkerung, durchdie Bevölkerung Eandwirthschafl und Runstflkist,durch diese endlich wurden republicanische Sittenbefördert.

Vor der Epoche der Reformation war die Erlan-gung des Bürgerrechtes in Zürich ungenrein leicht.Wer sein Mannrecht hatte, wer der Stadt Steuerund Dienst leistete, wer daselbst Haus und Gewerbbesaß, wer mit dem Stadt-Panncr zu Feld zog,wer den gewöhnlichen Einzug, nämlich ein zürcher-scher Landsmann z. fl., ein Eybgenoß 5. Gulden,ein Ausländer io. fl. bezahlte, der war Bürger inZürich. — Vormals nämlich war die Stadt arm,ohne besondere Freyheit, von allen Seiten gedrängt.Die Klöster hatten das Eigenthum der mehrestenHäuser und Güter an sich gerissen. Der Kayserforderte alljährlich ein Steuer von ungefähr icx>.Ducatcn. Mauren und Graben, Thürme, Kirchenund andere öffeukl-che Gebäude mußten durch Frohn-dienste und Auflagen der Bürger erbaut werden;jede Person über fünfzehn Jahre zahlte jährlich5. ß. Kopfsteuer; von dem Vermögen wurde der24oste Pfenuing, oftmals das Gedoppelte gesteuert.Bey allem dem wenig äussere Sicherheit. Acht undBann und Raubsucht des Adels hielten die Bür-