Band 
Erster Theil.
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Erblehen den neuen Oberherren zu huldigen. AusEifersucht gegen die üerner sahn sie sich in ihrer VersWeigerung von den Freyburgern unterstützt. Jtztaber war Graf Michel von Schuldenlast? beynaheniedergedrückt und nunmehr vereinigten sich die Frcy-burger mit den Lcrnern zur Ankaufung und ver.theilung seines Gebietes Mit ungrdultigcr Dorreile griffen die Frcyburger auf Lorbirres und dieBerncr auf Oron. Es hieß »ämmlich, der Grafhabe seinen eigenen Unterthanen alle seine Rechteverkauft , damit sie unter sich selbst eine Democra«tie aufrichten können. — Der-Graf sowol als feineGläubiger beklagten sich bey den Eydgcnossen überdas voreilige Verfahren von Bern und Freyburg.Im Jahr i;;4. schrieben sie dem Grafen folgendeLedingnisse vor: Inner vier Monaten soll er seineGläubiger befriedigen, und mittlerweile keine Urkunrden veräussern. — Widrigenfalls sollten vier Schied-richter aus dem Mittel der Eydgcnossen, nach FormRechtens, seinen Gläubigern entsprechen. — Nach aus-bleibender Bezahlung anerboten die Gläubiger denbeeden Rantons die sämmtlichen Ländereyen desGrafen für hundert und zehntausend Kronen zumRaufe. Der Kauf ward endlich für den Preis vonfünfund achzig tausend Kronen geschlossen. Die Be-sitznemmung geschah, besonders in Sanen, nichtohne Unruh und Widerstand.

?u Beförderung gegenseitiger Sicherheit wurde imJahr 1558. das vurgrccht zwischen Genf undLern nicht nur erneuert, sondern anfewig bestätigt.

Mit dem Mehr von 18. Stimmen war, durchVorschub der Oerncr, in der Grafschaft Neuburg