Band 
Erster Theil.
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den einen, bald den andern verbindlich zu machen; hie-bey verloren sie ihren eignen Vortheil niemals ausdem Gesichte. — Im Jahr 1554. waren die vorder-österreichischen Länder von fürchterlichen Kriegeswol-ken bedroht. AufAnhalten der kayserlichen Gesandtenentfernten die Efdgenossen dieses Gewitter, indemsie dem französischen Rönige vorstellen liessen, ei-nerseits daß diese Lander unter dem Schutze deseydgenößischösterreichischcn Erbvereins stehn, an-derseits daß sie für verschiedene Kantons zum Rorn-boden und Weinkeller dienen.

Gleichwie oben das Fürstenthum Neuburg, sodiente auch die Stadt Siel zum Andenken an jenevormalige Lehenverfassung. Sowol durch dieseVerfassung als durch manchen Zufall, Kauf und Aus-tausch , Vermahlung und Erbfolge war hie und daeine verwickelte Gesetzgebung, ein Gemisch vonFreyheit und Abhanglichkcit entstanden, — Quellegrosser Verwirrung und Zweytracht. Melchior Sich-tenfels, der Bischof zu Basel, verkaufte den Ble-iern im Jahr i;;;. seine Rechte über die Stadtund über das Erguel um 7000. Kronen. Anstat desbischöflichen Meyers setzten sie nunmehr einen Bür-germeister und forderten von den Herrschaftslcutendie Huldigung. Diese widersetzten sich und such-ten Beystand in einem Burgrecht mit Solothurn.Dadurch zerschlug sich der Rauf und voll Unwillenweigerten nunmehr die Vieler selbst dem Bischofdie Huldigung. Endlich leisteten sie dieselbe, aufAn-rathen der vcrner, jedoch mit Vorbehalt ihrer Frey-heiten. Nach langem Widerstand wurden auch die Hcrr-schaftslcute wieder unter das Stadtpanmr genöthigt.